kjz-Sprechstunde

«Beistandschaft und Umgang mit Geld: Wo erhält unsere Tochter Hilfe nach der Volljährigkeit?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind wir auch bei grösster Elternliebe froh um etwas professionelle Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Experten-Team unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Unsere Tochter (17) hat eine Beiständin. Sie wohnt in einer betreuten Wohngruppe und besucht ein Berufsintegrationsprogramm. Wir stellen fest, dass sie Mühe hat, mit Geld umzugehen. Unsere Ratschläge will sie nicht hören. Wir sind besorgt. Was passiert, wenn sie volljährig wird?
Familie S.

Liebe Familie S.

Pubertät ist, wenn die Eltern anfangen schwierig zu werden … In dieser Phase tun sich die meisten Jugendlichen schwer, von den Eltern gute Ratschläge anzunehmen. Die Jugendlichen erkennen oft nicht, dass die Eltern sie nicht ärgern wollen, sondern sich Sorgen machen – ein Beweis, dass ihnen ihre Kinder wichtig sind.

Die Beistandschaft Ihrer minderjährigen Tochter erlischt von Gesetzes wegen und automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit.

Fragen Sie zuerst in der betreuten Wohngruppe nach, ob und wie die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Umgang mit Geld unterstützt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Tochter dort nicht genügend Unterstützung im Umgang mit Geld bekommt, können Sie oder die Beiständin Ihrer Tochter der zuständigen KESB eine Empfehlung für Erwachsenenschutzmassnahmen einreichen. Dies ist schriftlich oder telefonisch möglich. Schildern Sie genau, in welchen Bereichen des Lebens Ihre Tochter Unterstützung braucht. Die KESB wird diese Empfehlung dann prüfen, darüber befinden und, falls angezeigt, eine Erwachsenenschutzmassnahme errichten.

Auch besteht die Möglichkeit, dass Ihre Tochter im freiwilligen Rahmen begleitet wird, beispielsweise durch die Fachstelle Junge Erwachsene bei den Sozialen Diensten oder durch ÜBER18. Letzteres ist ein kostenloses Angebot des Amts für Jugend und Berufsberatung. Ihre Tochter muss sich dort aber von sich aus melden – via Whatsapp, SMS oder Telefon (079 601 58 14). Am besten informieren Sie sich vorgängig im Internet über das Angebot und motivieren dann Ihre Tochter, dasselbe zu tun.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Ihre Tochter empfänglich wird für Ihre Ratschläge und dass sie Unterstützung annehmen kann, wo sie sie braucht.

Anita Minihoffer (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».