kjz-Sprechstunde

«Beistandschaft und Umgang mit Geld: Wo erhält unsere Tochter Hilfe nach der Volljährigkeit?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Unsere Tochter (17) hat eine Beistän­din. Sie wohnt in einer betreu­ten Wohn­gruppe und besucht ein Berufs­in­te­gra­ti­ons­pro­gramm. Wir stellen fest, dass sie Mühe hat, mit Geld umzu­ge­hen. Unsere Ratschläge will sie nicht hören. Wir sind besorgt. Was passiert, wenn sie voll­jäh­rig wird?
Familie S.

Liebe Familie S.

Puber­tät ist, wenn die Eltern anfan­gen schwie­rig zu werden … In dieser Phase tun sich die meisten Jugend­li­chen schwer, von den Eltern gute Ratschläge anzu­neh­men. Die Jugend­li­chen erken­nen oft nicht, dass die Eltern sie nicht ärgern wollen, sondern sich Sorgen machen – ein Beweis, dass ihnen ihre Kinder wichtig sind.

Die Beistand­schaft Ihrer minder­jäh­ri­gen Tochter erlischt von Geset­zes wegen und auto­ma­tisch mit Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit.

Fragen Sie zuerst in der betreu­ten Wohn­gruppe nach, ob und wie die Jugend­li­chen und jungen Erwach­se­nen im Umgang mit Geld unter­stützt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Tochter dort nicht genü­gend Unter­stüt­zung im Umgang mit Geld bekommt, können Sie oder die Beistän­din Ihrer Tochter der zustän­di­gen KESB eine Empfeh­lung für Erwach­se­nen­schutz­mass­nah­men einrei­chen. Dies ist schrift­lich oder tele­fo­nisch möglich. Schil­dern Sie genau, in welchen Berei­chen des Lebens Ihre Tochter Unter­stüt­zung braucht. Die KESB wird diese Empfeh­lung dann prüfen, darüber befin­den und, falls ange­zeigt, eine Erwach­se­nen­schutz­mass­nahme errich­ten.

Auch besteht die Möglich­keit, dass Ihre Tochter im frei­wil­li­gen Rahmen beglei­tet wird, beispiels­weise durch die Fach­stelle Junge Erwach­sene bei den Sozia­len Diens­ten oder durch ÜBER18. Letz­te­res ist ein kosten­lo­ses Angebot des Amts für Jugend und Berufs­be­ra­tung. Ihre Tochter muss sich dort aber von sich aus melden – via Whats­app, SMS oder Telefon (079 601 58 14). Am besten infor­mie­ren Sie sich vorgän­gig im Inter­net über das Angebot und moti­vie­ren dann Ihre Tochter, dasselbe zu tun.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Ihre Tochter empfäng­lich wird für Ihre Ratschläge und dass sie Unter­stüt­zung anneh­men kann, wo sie sie braucht.

Anita Mini­hof­fer (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».