kjz-Sprechstunde

«Wir möchten die Betreuungsregelung für Paul (10) ändern. Wer kann uns dabei helfen?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Mein Ex-Mann und ich leben seit fünf Jahren getrennt. Wir pflegen mitt­ler­weile wieder einen guten Austausch. Unser gemein­sa­mes Kind Paul (10) besucht seinen Vater jedes zweite Wochen­ende. Nun steht bei mir ein Stel­len­wech­sel an und ich wäre froh, wenn der Vater Paul häufi­ger betreuen könnte. Der Vater ist grund­sätz­lich dazu bereit. Wir wissen nun aber nicht, wie wir das am besten angehen sollen. Wer kann uns dabei helfen?

L. S.

Liebe Frau S.

Dass Sie als Eltern in gutem Einver­neh­men sind, ist toll und kommt Paul sehr zu Gute!

Aus Ihrem Schrei­ben schliesse ich, dass ein Schei­dungs­ur­teil vorliegt, worin über elter­li­che Sorge, Aufent­halts­recht, Betreu­ung und Unter­halt entschie­den wurde.

Bezüg­lich Ausle­ge­ord­nung der verschie­de­nen Betreu­ungs­the­men wenden Sie sich am besten ans kjz in Ihrer Nähe. In einer Bera­tung (mehrere Termine möglich) können Sie als Eltern gemein­sam die Betreu­ungs­ver­ein­ba­rung anpas­sen. Diese müssen Sie anschlies­send der KESB in Ihrem Bezirk zur Geneh­mi­gung einrei­chen.

Beden­ken Sie aber, dass die Themen Betreu­ung und Unter­halt stark mitein­an­der verknüpft sind. Wenn Sie bezüg­lich Obhut und Betreu­ung von Paul eine erheb­li­che Abwei­chung vom Schei­dungs­ur­teil verein­ba­ren möchten, müssen auch die Alimente ange­passt werden. Die berech­ne­ten Kinder-Alimente stünden Ihnen (bei bisher allei­ni­ger Obhut) nicht mehr voll­um­fäng­lich zu, sondern blieben teil­weise beim Vater. Denn in der neuen Situa­tion hätte er mehr Ausla­gen für Paul (Nahrung, Klei­dung, Versi­che­run­gen, Unter­kunft, Betreu­ung, schu­li­sche und beruf­li­che Ausbil­dung, Frei­zeit etc.) und Sie weniger. Hier sind es die kanto­na­len Stellen der Paar- und Ehebe­ra­tung, die Sie als Eltern im Rahmen einer Media­tion dabei unter­stüt­zen, eine Verein­ba­rung bezüg­lich Betreu­ung und Unter­halt auszu­ar­bei­ten. Anschlies­send können Sie die vom Schei­dungs­ur­teil abwei­chende Betreu­ungs- und Unter­halts­ver­ein­ba­rung bei der KESB Ihres Bezirks einrei­chen. Sollte der Unter­halt strit­tig sein, ist erneut das Gericht zustän­dig.

Viele Eltern ändern die Betreu­ung selbst­stän­dig und regeln diese erst im Nach­hin­ein recht­lich. Für den Vater ist es wichtig zu wissen, dass er den Unter­halt und die Kinder-Alimente entspre­chend dem Schei­dungs­ur­teil schul­det, solange diese nicht abge­än­dert wurden.

Bei Paaren, die nicht verhei­ra­tet waren und die elter­li­che Sorge, Obhut und Betreu­ung ändern wollen, ist sowohl bei Einig­keit als auch im Konflikt­fall die KESB zustän­dig – bezüg­lich Unter­halt bei Einig­keit die KESB und im Konflikt­fall das Gericht. Möchten Eltern die bestehende Rege­lung abän­dern oder sich darüber beraten lassen, ist der regio­nale Rechts­dienst des jewei­li­gen Bezirks die rich­tige Anlauf­stelle oder, wenn sie in der Stadt Zürich wohnen, die Fach­stelle Eltern­schaft und Unter­halt.

Auf beiden Websites finden Sie zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen für Eltern zu Tren­nung und Unter­halt.

Ingrid Caveng (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team