Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-Beratungsangebot«Wohin wende ich mich, um die Betreuung und den Unterhalt der Kinder zu regeln?»
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Experten-Team unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Welche Schritte muss ich unternehmen und wohin wende ich mich, um die Betreuung und den Unterhalt der Kinder zu regeln?
Liebe Mutter / Lieber Vater
Schön, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden!
Das Vorgehen, um die Betreuung und den Unterhalt von Kindern getrennter Eltern zu regeln, ist abhängig von der Ausgangssituation:
- Waren die Eltern bei der Geburt der Kinder verheiratet oder ledig?
- Geht es um eine Neuregelung von Betreuung und Unterhalt oder braucht es eine Anpassung einer bestehenden Vereinbarung oder eines Scheidungsurteils?
Wenn sich verheiratete Eltern trennen, werden im Scheidungsverfahren automatisch alle Belange betreffend Sorgerecht, Obhut und Unterhalt durch das Gericht geregelt. Diese Belange werden bei unverheirateten Eltern in einer Elternvereinbarung und einem Unterhaltsvertrag festgelegt. Bei der Ausarbeitung können sich die Eltern in den Regionalen Rechtsdiensten (RRD) beraten und unterstützen lassen. Welcher RRD für Sie zuständig ist und weiterführende Informationen finden Sie hier. Die Voraussetzung für eine Beratung vom RRD zu Unterhalt und Betreuung ist das Einverständnis und das Mitwirken beider Elternteile. Verweigert ein Elternteil die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung, kann der andere Elternteil eine Unterhaltsklage beim Gericht einreichen.
Wenn Sie sich eine Anpassung der Betreuungsregelung und des Unterhalts wünschen, können Sie das als unverheiratete Eltern ebenfalls mit dem RRD zusammen ausarbeiten. Als geschiedene Eltern muss jede Anpassung vom Gericht gemacht werden.
Anna Gygax (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team
Haben Sie eine Frage?
Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».