kjz-Sprechstunde

«Die Schule unseres Sohnes (10) hat bei der KESB eine Gefährdungsmeldung eingereicht. Was nun?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz-Team
Wie wir heute aus einem Schrei­ben erfah­ren haben, hat die Schule, die unser 10-jähri­ger Sohn besucht, eine Gefähr­dungs­mel­dung bei der KESB einge­reicht. Wir sind fassungs­los. Was bedeu­tet das nun und wie sollen wir uns jetzt verhal­ten?
Familie G.

Liebe Eltern

Eine Gefähr­dungs­mel­dung ist eine Meldung an die zustän­dige Kindes- und Erwach­se­nen­schutz­be­hörde (KESB) Ihres Wohn­or­tes. Mit der Meldung wird ein Verdacht auf eine «Gefähr­dung des Kinds­wohls» gemacht. Das bedeu­tet, dass es einen oder mehrere Anlässe in der Schule gegeben haben muss, wonach man sich dort Sorgen um Ihr Kind machte. Idea­ler­weise infor­miert die Schule Eltern über einen solchen geplan­ten Schritt.

Erhält die Behörde eine Gefähr­dungs­mel­dung, muss sie auto­ma­tisch ein soge­nann­tes «Abklä­rungs­ver­fah­ren» eröff­nen.

Der Sinn und Zweck einer solchen Abklä­rung ist der, dass die Behörde Einblick in alle Lebens­be­rei­che Ihres Sohnes gewinnt. Es werden Erkennt­nisse darüber gesam­melt, wie es Ihrem Kind geht und ob es alles bekommt, was es für seine gesunde Entwick­lung braucht (mate­ri­ell, emotio­nal-psychisch, sozial).

Abklä­run­gen werden zumeist von Sozi­al­ar­bei­ten­den und/oder Psycho­lo­gin­nen und Psycho­lo­gen durch­ge­führt und dauern unter­schied­lich lange – je nachdem, wie viele Kinder es betrifft und in welchem zeit­li­chem Rahmen alle notwen­di­gen Gesprä­che durch­ge­führt werden können.

Sie als Eltern werden dabei immer kontak­tiert und zu Gesprä­chen einge­la­den. Das Abklä­rungs­ver­fah­ren wird Ihnen erläu­tert; es werden Ihnen sicher viele Fragen gestellt und auch Sie sollen Ihre Fragen und Anlie­gen an die Fach­per­so­nen richten. Dabei kann es um Ihre Erzie­hungs­hal­tun­gen, Ihre Eltern­be­zie­hung und Ihren Lebens­all­tag als Familie gehen. Einen Haus­be­such zu machen, ist für die abklä­ren­den Fach­per­so­nen eben­falls üblich, auch der Einbe­zug der Sicht­wei­sen und Beob­ach­tun­gen von allen Fach­per­so­nen, die im Leben Ihres Sohnes invol­viert sind (Lehrer­schaft, medi­zi­ni­sche und psycho­lo­gi­sche Fach­per­so­nen).

Am Ende einer Abklä­rung wird einge­schätzt, ob tatsäch­lich eine Gefähr­dung für Ihr Kind besteht und worin genau. Es wird beur­teilt, ob Kindes­schutz­mass­nah­men einge­lei­tet werden sollten und wenn ja, welche genau. Eine Mass­nahme kann zum Beispiel die Einrich­tung einer sozi­al­päd­ago­gi­schen Fami­li­en­be­glei­tung sein, die Ihnen für eine begrenzte Dauer zur Seite gestellt wird.

Ihre Mitar­beit in der Abklä­rungs­phase ist sehr wichtig: Ihre Perspek­tive soll unbe­dingt in den Prozess mitein­flies­sen und die empfoh­le­nen Mass­nah­men – wenn denn welche empfoh­len werden – sind pass­ge­nauer und wirken umso besser, wenn Sie sich als Eltern aktiv in den Prozess mitein­ge­bracht haben.

Der Bericht, den die Abklä­ren­den am Schluss der Abklä­rung an die KESB schi­cken, wird vorher mit Ihnen ausführ­lich bespro­chen und mit ihrer Sicht­weise auf die Empfeh­lung der Abklä­ren­den ergänzt.

Sowohl eine Gefähr­dungs­mel­dung als auch die Abklä­rung im Anschluss dienen alleine dazu, das Wohl Ihres Kindes auch für die Zukunft sicher zu stellen und Ihnen als Familie jede erdenk­li­che Unter­stüt­zung zukom­men zu lassen.

Anna Gygax (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».