Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-Beratungsangebot«Die Schule unseres Sohnes (10) hat bei der KESB eine Gefährdungsmeldung eingereicht. Was nun?»
Veröffentlicht am von kjz
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind wir auch bei grösster Elternliebe froh um etwas professionelle Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Experten-Team unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz-Team
Wie wir heute aus einem Schreiben erfahren haben, hat die Schule, die unser 10-jähriger Sohn besucht, eine Gefährdungsmeldung bei der KESB eingereicht. Wir sind fassungslos. Was bedeutet das nun und wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Familie G.
Liebe Eltern
Eine Gefährdungsmeldung ist eine Meldung an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ihres Wohnortes. Mit der Meldung wird ein Verdacht auf eine «Gefährdung des Kindswohls» gemacht. Das bedeutet, dass es einen oder mehrere Anlässe in der Schule gegeben haben muss, wonach man sich dort Sorgen um Ihr Kind machte. Idealerweise informiert die Schule Eltern über einen solchen geplanten Schritt.
Erhält die Behörde eine Gefährdungsmeldung, muss sie automatisch ein sogenanntes «Abklärungsverfahren» eröffnen.
Der Sinn und Zweck einer solchen Abklärung ist der, dass die Behörde Einblick in alle Lebensbereiche Ihres Sohnes gewinnt. Es werden Erkenntnisse darüber gesammelt, wie es Ihrem Kind geht und ob es alles bekommt, was es für seine gesunde Entwicklung braucht (materiell, emotional-psychisch, sozial).
Abklärungen werden zumeist von Sozialarbeitenden und/oder Psychologinnen und Psychologen durchgeführt und dauern unterschiedlich lange – je nachdem, wie viele Kinder es betrifft und in welchem zeitlichem Rahmen alle notwendigen Gespräche durchgeführt werden können.
Sie als Eltern werden dabei immer kontaktiert und zu Gesprächen eingeladen. Das Abklärungsverfahren wird Ihnen erläutert; es werden Ihnen sicher viele Fragen gestellt und auch Sie sollen Ihre Fragen und Anliegen an die Fachpersonen richten. Dabei kann es um Ihre Erziehungshaltungen, Ihre Elternbeziehung und Ihren Lebensalltag als Familie gehen. Einen Hausbesuch zu machen, ist für die abklärenden Fachpersonen ebenfalls üblich, auch der Einbezug der Sichtweisen und Beobachtungen von allen Fachpersonen, die im Leben Ihres Sohnes involviert sind (Lehrerschaft, medizinische und psychologische Fachpersonen).
Am Ende einer Abklärung wird eingeschätzt, ob tatsächlich eine Gefährdung für Ihr Kind besteht und worin genau. Es wird beurteilt, ob Kindesschutzmassnahmen eingeleitet werden sollten und wenn ja, welche genau. Eine Massnahme kann zum Beispiel die Einrichtung einer sozialpädagogischen Familienbegleitung sein, die Ihnen für eine begrenzte Dauer zur Seite gestellt wird.
Ihre Mitarbeit in der Abklärungsphase ist sehr wichtig: Ihre Perspektive soll unbedingt in den Prozess miteinfliessen und die empfohlenen Massnahmen – wenn denn welche empfohlen werden – sind passgenauer und wirken umso besser, wenn Sie sich als Eltern aktiv in den Prozess miteingebracht haben.
Der Bericht, den die Abklärenden am Schluss der Abklärung an die KESB schicken, wird vorher mit Ihnen ausführlich besprochen und mit ihrer Sichtweise auf die Empfehlung der Abklärenden ergänzt.
Sowohl eine Gefährdungsmeldung als auch die Abklärung im Anschluss dienen alleine dazu, das Wohl Ihres Kindes auch für die Zukunft sicher zu stellen und Ihnen als Familie jede erdenkliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Anna Gygax (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team
Haben Sie eine Frage?
Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».