Gespräch mit einer Sozialarbeiterin

Ferien zu planen ist für getrennte Eltern anspruchsvoll

So viel­ver­spre­chend Ferien klingen mögen, so gross sind oftmals auch ihre Heraus­for­de­run­gen. Gerade für getrennt lebende Eltern. Was tun, wenn die Kinder nicht zur Mutter und dem neuen Partner wollen? Und was muss beach­tet werden, wenn man mit seinem Kind alleine verreist? Eleanor Büchler, Sozi­al­ar­bei­te­rin im kjz Dieti­kon, gibt Antwor­ten.

Ab wann sollten die Wünsche der Kinder abge­holt und berück­sich­tigt werden, wenn es um die Auftei­lung der Ferien geht?
Eleanor Büchler: Sobald Kinder urteils­fä­hig sind, mit ca. sechs Jahren, haben sie das Recht mitzu­re­den. Doch auch schon vor dem sechs­ten Geburts­tag, ist es wichtig, Kinder mitein­zu­be­zie­hen und vorzu­be­rei­ten. Kinder sollen spüren, dass sie ernst genom­men und gehört werden. Was aber nicht heisst, dass ihre Wünsche über allem stehen. Wenn sich ein kleines Kind weigert, beim anderen Eltern­teil eine Feri­en­wo­che zu verbrin­gen, gehört es auch zur Rolle der Erwach­se­nen, dem Kind zu erklä­ren, dass es toll ist, eine Woche bei Mama oder Papa zu verbrin­gen und dies dazu­ge­hört.

Was sollten geschie­dene oder getrennte Eltern sonst noch beachten?
Es ist wichtig, die Ferien und ihre Auftei­lung im Voraus zu planen. Dabei sollte die Feri­en­pla­nung alters­an­ge­passt sein. Es geht nicht nur darum, dass die Auftei­lung fair ist für die Eltern, sondern auch sinn­voll und tragbar für die Kinder und deren Entwick­lungs­stand.

Gerade bei neuen Part­ner­schaf­ten kann es zu Konflik­ten kommen. Was kann hier Abhilfe schaffen?
Falls Kinder die neuen Part­ner­schaf­ten ihrer Eltern über­haupt nicht mögen, kann es helfen, für die Ferien Alter­na­ti­ven oder Kompro­misse zu suchen. Zum Beispiel ein Wochen­ende nur mit dem Vater oder der Mutter ohne den neuen Partner oder die Part­ne­rin. Man sollte das so offen wie möglich anspre­chen und versu­chen heraus­zu­fin­den, was die kind­li­chen Bedürf­nisse sind und wie diese nicht zu kurz kommen – und sie nicht aus Unsi­cher­heit über­ge­hen.

Die Konflikte können auch zu Heimweh führen. Was kann helfen?
Um die Kinder zu unter­stüt­zen, hilft es, ihre Gefühle aufzu­fan­gen. Ein wich­ti­ger Punkt sind Kontakt­mög­lich­kei­ten. Wann können die Kinder den anderen Eltern­teil errei­chen? Und wie? Manchen Kindern hilft es, wenn sie Fixpunkte erhal­ten, wie zum Beispiel: Jeden dritten Tag dürfen sie mit der abwe­sen­den Mutter oder dem Vater tele­fo­nie­ren oder eine Post­karte schrei­ben etc. Dies kann dem Kind Struk­tur geben und das Heimweh lindern. Hier sind Kinder aber unter­schied­lich, deshalb empfiehlt sich, die indi­vi­du­el­len Bedürf­nisse des Kindes genau zu prüfen.

Viele Eltern verrei­sen in den Ferien, die sie alleine mit ihren Kindern verbrin­gen, ins Ausland. Was muss dabei beach­tet werden?
Wenn ein Eltern­teil mit dem Kind ins Ausland reist, gibt es einige admi­nis­tra­tive Punkte, die geklärt werden müssen. Erstens gehören die Reise­pa­piere und Doku­mente immer zum Kind, diese dürfen nicht vom anderen Eltern­teil zurück­be­hal­ten werden. Zudem empfiehlt sich je nach Desti­na­tion eine ausge­füllte Einver­ständ­nis­er­klä­rung des anderen Eltern­teils dabei zu haben, auch bei gemein­sa­mer elter­li­cher Sorge. Es gibt Reise­ziele, da kann die Ein- oder Ausreise schwie­rig sein, wenn man alleine mit dem Kind unter­wegs ist. Vor allem dann, wenn die Kinder nicht gleich heissen, wie die Mutter oder der Vater.

Was tun, wenn man sich gar nicht mehr verträgt und Mühe hat, die Ferien aufzuteilen?
Ist man sich nicht einig, sollten die Diskus­sio­nen auf der Erwach­se­nen-Ebene geführt und die Kinder nicht einbe­zo­gen werden. Um Konflikte zu lösen, kann ein Perspek­ti­ven­wech­sel hilf­reich sein. Sich in die andere Person hinein­zu­ver­set­zen und sich zu fragen, was diese bei der Auftei­lung empfin­det, begüns­tigt es, gemein­sam eine Lösung zu finden.

Und wenn dies nicht mehr klappt?
Dann kann eine neutrale Person hinzu gezogen werden, um zu vermit­teln. Beispiels­weise ein gemein­sa­mer Freund, dem es gelingt, sich ausrei­chend abzu­gren­zen. Wenn die Fronten zu verhär­tet sind, kann eine frei­wil­lige und kosten­lose Bera­tung im kjz Unter­stüt­zung bieten. Wir können die Eltern dabei unter­stüt­zen, eine Feri­en­pla­nung zu machen und eine gemein­same Haltung zu entwi­ckeln. Auch beraten wir bei besuchs­be­zo­ge­nen Unsi­cher­hei­ten mit konkre­ten Empfeh­lun­gen für den Umgang mit dem Besuchs­recht. Dabei sind wir auch Ansprech­per­so­nen für Kinder, welche unter der Tren­nung leiden und sich allein nicht ausrei­chend gehört fühlen. Bei grund­sätz­li­chen Betreu­ungs­re­ge­lun­gen helfen auch die Fach­per­so­nen bei Vater­schaft und Unter­halt.

Unter­stüt­zung für Eltern in Tren­nung

Eine Tren­nung müssen Sie nicht alleine durch­ste­hen. Im Kanton Zürich unter­stüt­zen Sie die Kinder- und Jugend­hil­fe­zen­tren (kjz) an drei­zehn Stand­or­ten.

Mehr zu Wie die kjz Fami­lien in Tren­nung unter­stüt­zen


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Eleanor Büchler

Eleanor Büchler ist Sozialarbeiterin und hat an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften studiert. Nach Erfahrungen als Sozialarbeiterin auf der Jugendanwaltschaft und als Sozialpädagogin im Jugendheim arbeitet sie seit Beginn 2018 im Kinder- und Jugendhilfezentrum kjz Dietikon. Nebenher absolviert sie eine Weiterbildung in Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung an der ZHAW.

Reisen mit Minder­jäh­ri­gen

Infor­ma­tio­nen zum Reisen mit Minder­jäh­ri­gen sowie die Vorlage «Einver­ständ­nis­er­klä­rung für das Reisen mit Minder­jäh­ri­gen» finden Sie auf der Seite des Kantons Zürich zum Down­load.