Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-Beratungsangebot
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Fachteam unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Seit der Geburt meines Kindes vor drei Jahren hatte der Vater keinen Kontakt zum Kind und war in seinem Leben nicht präsent.
Welche rechtlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote bestehen in dieser Situation? Und welche Auswirkungen auf mein Kind kann die langjährige Abwesenheit des Vaters haben?
Liebe Mutter
Zum rechtlichen Aspekt: Der Vater ist unterstützungspflichtig und kann für den Unterhalt eingeklagt werden, wenn er seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt. Die Unterhaltspflicht bleibt unabhängig davon bestehen, ob der Vater sein Kind sieht oder nicht. Wir gehen davon aus, dass bei Ihnen der Unterhalt bereits geregelt ist. Falls der Vater die festgelegten Alimente jedoch nicht oder nicht vollständig bezahlt, können Sie im kjz in Ihrer Nähe prüfen lassen, ob sie vom Kanton bevorschusst werden können.
Grundsätzlich gibt es ein Besuchs- und Kontaktrecht, aber keine Besuchspflicht. Es geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, was der Grund für die Trennung war. Es kommt vor, dass ein Vater den Kontakt vermeidet, weil die Beziehung im Streit auseinandergegangen is. Er ist vielleicht enttäuscht und möchte jeglichen weiteren Kontakt zur Ex-Partnerin vermeiden.
In so einer Situation wäre allenfalls die Errichtung einer Besuchsrechtsbeistandschaft sinnvoll. Diese kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beantragt werden. Die Beistandsperson des kjz würde mit dem Kindsvater Kontakt aufnehmen und versuchen herauszufinden, was ihn davon abhält, sein Kind zu sehen. Sollte eine persönliche Begegnung bei der Übergabe des Kindes nicht möglich sein– aus welchen Gründen auch immer – gäbe es die Möglichkeit, auf einen Begleiteten Besuchstreff (BBT) zurückzugreifen.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Auswirkungen auf Ihr Kind: Ihr Kind hatte nie Kontakt zu seinem Vater. Aus seiner Perspektive kennt es dieses Familienmodell noch nicht. Seinem momentanen gesunden Aufwachsen steht nichts im Wege. Egal wie die Familie zusammengesetzt ist, braucht Ihr Kind verlässliche Bezugspersonen, die ihm Sicherheit und Liebe geben. Eine männliche Vorbildrolle oder Identifikationsfigur kann zum einen durch andere wichtige Personen vorgelebt werden (Grossvater, Lehrer, andere Väter, beim Hobby). Zum anderen ist Ihre eigene Haltung wichtig, Ihre mütterliche Begleitung beeinflusst die Sicht Ihres Kindes auf seinen Vater. Indem Sie weder seine Abwesenheit bedauern noch verurteilen, sondern Ihrem Kind seine Fragen ehrlich beantworten und seiner Emotionslage beistehen, hat Ihr Kind die besten Voraussetzungen, ohne negative Auswirkungen aufzuwachsen.
Eine hilfreiche Adresse für Ihre Anliegen ist das kjz in Ihrer Nähe. Bei einem vertraulichen Gespräch können Sie mit einer Fachperson Ihre Fragen besprechen und weitere Schritte planen.
Eugen Brigati (Sozialarbeiter), Nadine Paunovic und Monika van Berkum-Ehni (Mütter- und Väterberaterinnen) und das kjz-Team
Haben Sie eine Frage?
Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».