kjz-Sprechstunde

«Hat die Abwesenheit des Vaters Auswirkungen auf mein Kind (3)?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Fach­team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Seit der Geburt meines Kindes vor drei Jahren hatte der Vater keinen Kontakt zum Kind und war in seinem Leben nicht präsent.
Welche recht­li­chen Möglich­kei­ten und Unter­stüt­zungs­an­ge­bote bestehen in dieser Situa­tion? Und welche Auswir­kun­gen auf mein Kind kann die lang­jäh­rige Abwe­sen­heit des Vaters haben?

Liebe Mutter

Zum recht­li­chen Aspekt: Der Vater ist unter­stüt­zungs­pflich­tig und kann für den Unter­halt einge­klagt werden, wenn er seine Unter­halts­pflicht nicht erfüllt. Die Unter­halts­pflicht bleibt unab­hän­gig davon bestehen, ob der Vater sein Kind sieht oder nicht. Wir gehen davon aus, dass bei Ihnen der Unter­halt bereits gere­gelt ist. Falls der Vater die fest­ge­leg­ten Alimente jedoch nicht oder nicht voll­stän­dig bezahlt, können Sie im kjz in Ihrer Nähe prüfen lassen, ob sie vom Kanton bevor­schusst werden können.

Grund­sätz­lich gibt es ein Besuchs- und Kontakt­recht, aber keine Besuchs­pflicht. Es geht aus Ihrem Schrei­ben nicht hervor, was der Grund für die Tren­nung war. Es kommt vor, dass ein Vater den Kontakt vermei­det, weil die Bezie­hung im Streit ausein­an­der­ge­gan­gen is. Er ist viel­leicht enttäuscht und möchte jegli­chen weite­ren Kontakt zur Ex-Part­ne­rin vermei­den.

In so einer Situa­tion wäre allen­falls die Errich­tung einer Besuchs­rechts­bei­stand­schaft sinn­voll. Diese kann bei der Kindes- und Erwach­se­nen­schutz­be­hörde (KESB) bean­tragt werden. Die Beistands­per­son des kjz würde mit dem Kinds­va­ter Kontakt aufneh­men und versu­chen heraus­zu­fin­den, was ihn davon abhält, sein Kind zu sehen. Sollte eine persön­li­che Begeg­nung bei der Über­gabe des Kindes nicht möglich sein– aus welchen Gründen auch immer – gäbe es die Möglich­keit, auf einen Beglei­te­ten Besuchs­treff (BBT) zurück­zu­grei­fen.

Zu Ihrer Frage bezüg­lich der Auswir­kun­gen auf Ihr Kind: Ihr Kind hatte nie Kontakt zu seinem Vater. Aus seiner Perspek­tive kennt es dieses Fami­li­en­mo­dell noch nicht. Seinem momen­ta­nen gesun­den Aufwach­sen steht nichts im Wege. Egal wie die Familie zusam­men­ge­setzt ist, braucht Ihr Kind verläss­li­che Bezugs­per­so­nen, die ihm Sicher­heit und Liebe geben. Eine männ­li­che Vorbild­rolle oder Iden­ti­fi­ka­ti­ons­fi­gur kann zum einen durch andere wich­tige Perso­nen vorge­lebt werden (Gross­va­ter, Lehrer, andere Väter, beim Hobby). Zum anderen ist Ihre eigene Haltung wichtig, Ihre mütter­li­che Beglei­tung beein­flusst die Sicht Ihres Kindes auf seinen Vater. Indem Sie weder seine Abwe­sen­heit bedau­ern noch verur­tei­len, sondern Ihrem Kind seine Fragen ehrlich beant­wor­ten und seiner Emoti­ons­lage beiste­hen, hat Ihr Kind die besten Voraus­set­zun­gen, ohne nega­tive Auswir­kun­gen aufzu­wach­sen.

Eine hilf­rei­che Adresse für Ihre Anlie­gen ist das kjz in Ihrer Nähe. Bei einem vertrau­li­chen Gespräch können Sie mit einer Fach­per­son Ihre Fragen bespre­chen und weitere Schritte planen.

Eugen Brigati (Sozi­al­ar­bei­ter), Nadine Paun­o­vic und Monika van Berkum-Ehni (Mütter- und Väter­be­ra­te­rin­nen) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».