Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotTrennung und Scheidung – was Eltern regeln müssen
Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, müssen Eltern neben den Finanzen und der Wohnsituation auch die Betreuung der Kinder neu regeln. Unabhängig davon, ob die Eltern vor der Trennung miteinander verheiratet waren oder nicht. Dazu gehören die elterliche Sorge, die Obhut, das Kontaktrecht und der Unterhalt.
Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht für das Kind zu entscheiden, wenn es das selbst noch nicht kann. Dies umfasst Entscheidungen in den folgenden Punkten:
- Erziehung und Ausbildung
- Gesetzliche Vertretung
- Verwaltung des Vermögens bzw. der Finanzen
- Bestimmung des Aufenthaltsortes
Durch eine Heirat haben beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge. Nicht miteinander verheiratete Eltern, die eine gemeinsame elterliche Sorge wünschen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllen: Zum einen muss die Vaterschaft feststehen (Anerkennung durch den Vater oder Feststellung durch ein Urteil), zum andern müssen die Eltern eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben. Diese kann zusammen mit der Anerkennung des Kindes beim Zivilstandsamt abgegeben werden. Eine spätere Erklärung richtet sich an die Kindesschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz des Kindes.
Bei einer Scheidung oder Trennung wird die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich beibehalten. Dafür ist nicht erforderlich, dass das Kind gleich oft bei Mutter und Vater lebt. Ziel ist, dass die Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Nur wenn es zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist, wird einem Elternteil die elterliche Sorge allein übertragen. Dies ist jedoch nur ausnahmsweise der Fall.
Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern Entscheidungen in Bezug auf das Kind gemeinsam treffen, wobei sie die Meinung des Kindes seinem Alter entsprechend berücksichtigen. Eltern müssen sich zum Beispiel darauf einigen, ob das Kind den Religionsunterricht besucht oder eine Zahnspange erhält. Alltägliche Entscheidungen (z. B. die Teilnahme an einem Tagesausflug) sind nicht Teil der elterlichen Sorge, hier entscheidet derjenige Elternteil, der das Kind gerade betreut.
Elterliche Obhut und Kontaktrecht
Neben der elterlichen Sorge muss die elterliche Obhut neu geregelt werden. Die Obhut umfasst die tägliche Betreuung des Kindes. Damit wird festgelegt, bei wem das Kind nach der Scheidung oder Trennung leben wird. Wohnt das Kind nach der Trennung oder Scheidung überwiegend bei einem Elternteil, spricht man von der alleinigen Obhut. Wenn das Kind mehr oder weniger gleich häufig bei beiden Eltern zu Hause ist, spricht man von geteilter oder alternierender Obhut. Bei einer alternierenden Obhut müssen die Eltern festlegen, welches der Wohnsitz des Kindes sein wird. Denn dieser ist ausschlaggebend dafür, wo das Kind in der Regel zur Schule geht. Auch muss geregelt werden, wie die Betreuung konkret aussieht.
Daneben müssen die Eltern auch den gegenseitigen Austausch mit dem Kind regeln. Hier geht es um das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt mit beiden Elternteilen. Wohnt das Kind bei einem Elternteil, verbringt es in der Regel gewisse Wochenenden und Ferien beim anderen Elternteil. Zum persönlichen Kontakt gehören aber auch Telefongespräche, E-Mails, SMS etc. Ziel ist, dass die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen erhalten bleibt. Im Fall der geteilten oder alternierenden Obhut spricht man rechtlich von Betreuungsanteilen, bei der alleinigen Obhut vom persönlichen Verkehr. Wie dies organisiert wird, bleibt grundsätzlich den Eltern überlassen. Im Streitfall entscheidet das Gericht (bei Verheirateten im Scheidungsverfahren) bzw. die KESB (bei nicht miteinander Verheirateten oder wenn Schwierigkeiten nach der Scheidung oder Trennung auftreten).
Unterhalt
Der Unterhalt des Kindes erfolgt in Form von Pflege und Erziehung (Naturalunterhalt) sowie Geldzahlungen. Bei den Geldzahlungen wird zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt unterschieden. Der Barunterhalt soll die Barkosten des Kindes, wie die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wohnen, sowie die externen Betreuungskosten (z. B. Kosten für Kindertagesstätte oder Hort) decken. Der Betreuungsunterhalt deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn ein Elternteil das Kind selber betreut und während dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Die Eltern tragen den Unterhalt des Kindes gemeinsam, daran ändert eine Trennung oder Scheidung nichts. In erster Linie haben sich die Eltern über ihre Beiträge an den Unterhalt des Kindes zu verständigen. Dabei berücksichtigen sie die Betreuungssituation des Kindes und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Elternteile.
Die gesetzliche Unterhaltspflicht dauert bis zur Volljährigkeit. Hat das Kind bis dann die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen, hat es weiterhin Anspruch auf Unterhaltsbeiträge, bis es eine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat. Eine Trennung oder Scheidung ändert nichts an der Unterhaltspflicht.
Hinweis: Sie erleichtern Ihren Kindern die Situation, wenn Sie sich über Sorge, Obhut und Unterhalt einigen.
Beratungen
Getrennte oder sich trennende Eltern, die sich möglichst gut über die Bedürfnisse der Kinder verständigen möchten, erhalten in den Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) Unterstützung durch eine Fachperson. Eltern können sich zu Fragen der Erziehung, Entwicklung und familiären Beziehungen sowie bezüglich der Umsetzung von Betreuungs- und Umgangsregelungen beraten und begleiten lassen.
Wenn rechtliche Hilfe benötigt wird
Bei der KESB können Eltern kurze telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Beim Gericht erhalten verheiratete Eltern Informationen über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen zu den Themen Eheschutz, Ehescheidung und Ehetrennung.
Nicht miteinander verheiratete Eltern erhalten bei den Regionalen Rechtsdiensten (RRD) eine Beratung zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge. Die RRD helfen bei der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrags und einer Elternvereinbarung, in der die Obhut und das Besuchsrecht oder die Betreuungsanteile geregelt werden. Diese Vereinbarung berücksichtigt die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder.
In unseren Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) finden regelmässig Kurse, Workshops, Gesprächsgruppen und andere Veranstaltungen für Eltern statt.
Zur KursübersichtJe nach Kanton müssen Eltern bei einer Trennung oder Scheidung unterschiedlich vorgehen. Auf der Website des Kantons Zürich finden Sie Informationen, Anlaufstellen und Unterstützung für alle anstehenden Schritte.
Zur Übersicht vom Kanton ZürichEine Auswahl an weiterführenden Informationen
Elternkurse für Eltern in Scheidung oder Trennung:
«Eltern bleiben» und «Einmal Vater, immer Vater»
Für verheiratete Paare: Musterformulare für Scheidungsverfahren beim Gericht.
Elternbildung Schweiz: Streiten ja – aber fair
Dieses Infoblatt entstand in Anlehnung an die Materialien der Bildungs- und Kulturdirektion, Erziehungsberatung Bern.