kjz-Sprechstunde

«Unverheiratet, getrennt: Wie regeln wir die Obhut, die elterliche Sorge und den Unterhalt für unser Kind?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Mein Kind kam drei Monate zu früh zur Welt. Wir Eltern leben getrennt und können keine wert­freie Kommu­ni­ka­tion mitein­an­der führen. Was ist eine opti­male Lösung für das Kind betref­fend Obhut, gemein­same Sorge und Unter­halt, sofern die Vater­schaft aner­kannt wird?

K. S.

Liebe Frau S.

Die Früh­ge­burt Ihres Kindes, die Tren­nung und die Schwie­rig­kei­ten in der Kommu­ni­ka­tion sind für Sie als Eltern und für Ihr gemein­sa­mes Kind mit viel Stress und emotio­na­len Belas­tun­gen verbun­den.

Bei verhei­ra­te­ten Paaren ist im Tren­nungs­fall das Gericht zustän­dig. Unver­hei­ra­tete Paare im Kanton Zürich hinge­gen können sich bei Fragen zu Sorge­recht, Obhut und Unter­halt an die Fach­stelle «Vater­schaft, Unter­halt und elter­li­che Sorge» des regio­na­len Rechts­diens­tes (RRD) respek­tive der Stadt Zürich wenden. Dort werden mit den Eltern einver­nehm­li­che und verbind­li­che Verein­ba­run­gen erar­bei­tet. Führt die Umset­zung dieser Verein­ba­run­gen zu Konflik­ten, können sich Eltern gemein­sam und frei­wil­lig in darauf spezia­li­sier­ten Bera­tungs­stel­len unter­stüt­zen lassen. Das Amt für Jugend- und Berufs­bil­dung bietet dieses Angebot in den regio­na­len Kinder- und Jugend­hilfe-Zentren (kjz) an. Alter­na­tiv können Eltern auch eine Media­ti­ons­fach­stelle aufsu­chen. Sollten sich unver­hei­ra­tete Eltern auf frei­wil­li­ger Basis nicht einig werden, wie sie die Betreu­ung ihrer Kinder und den Unter­halt regeln wollen, liegt die Zustän­dig­keit bei der Kindes- und Erwach­se­nen­schutz­be­hörde (KESB).

Auch unter diesen erschwer­ten Umstän­den liegt es grund­sätz­lich in der elter­li­chen Verant­wor­tung, um das Wohl ihres Kindes besorgt zu sein und seine Bedürf­nisse im Fokus zu behal­ten. Säug­linge, die noch nicht sagen können, was sie sich wünschen, sind darauf ange­wie­sen, dass ihre Bedürf­nisse erkannt werden und prompt darauf reagiert wird.

Es ist daher die Aufgabe der Eltern, den Kontakt zum anderen Eltern­teil sorgsam zu gestal­ten. Gerade die Über­gänge von einem Eltern­teil zum anderen sind sowohl für die Eltern wie auch für die Kinder anspruchs­voll. In diesen Situa­tio­nen ist es wichtig, dass ein respekt­vol­ler Umgang der Eltern dem Kind zuliebe Prio­ri­tät hat. Denn gerade ein junges Kind reagiert auf Stress und Belas­tung sehr sensi­bel.

Der Kontakt wird entspre­chend dem Entwick­lungs­stand des Kindes fest­ge­legt. Bei Säug­lin­gen können kürzere, regel­mäs­sige Kontakte (ohne Über­nach­tung, dafür häufi­ger) zu dem Eltern­teil, der nicht die Obhut hat, die Basis für eine vertrau­ens­volle Bezie­hung sein.

Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an das kjz in Ihrer Region wenden. Hilf- und lehr­reich ist auch der Kurs «Eltern bleiben | Mein Kind im Zentrum» für getrennt lebende Mütter und Väter. Er wird von der Geschäfts­stelle Eltern­bil­dung durch­ge­führt.

Nadine Lampar­ter, Monika van Berkum- Ehni (Mütter- und Väter­be­ra­te­rin­nen) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».