Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-Beratungsangebot«Unverheiratet, getrennt: Wie regeln wir die Obhut, die elterliche Sorge und den Unterhalt für unser Kind?»
Veröffentlicht am von kjz
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind wir auch bei grösster Elternliebe froh um etwas professionelle Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Experten-Team unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Mein Kind kam drei Monate zu früh zur Welt. Wir Eltern leben getrennt und können keine wertfreie Kommunikation miteinander führen. Was ist eine optimale Lösung für das Kind betreffend Obhut, gemeinsame Sorge und Unterhalt, sofern die Vaterschaft anerkannt wird?
K. S.
Liebe Frau S.
Die Frühgeburt Ihres Kindes, die Trennung und die Schwierigkeiten in der Kommunikation sind für Sie als Eltern und für Ihr gemeinsames Kind mit viel Stress und emotionalen Belastungen verbunden.
Bei verheirateten Paaren ist im Trennungsfall das Gericht zuständig. Unverheiratete Paare im Kanton Zürich hingegen können sich bei Fragen zu Sorgerecht, Obhut und Unterhalt an die Fachstelle «Vaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge» des regionalen Rechtsdienstes (RRD) respektive der Stadt Zürich wenden. Dort werden mit den Eltern einvernehmliche und verbindliche Vereinbarungen erarbeitet. Führt die Umsetzung dieser Vereinbarungen zu Konflikten, können sich Eltern gemeinsam und freiwillig in darauf spezialisierten Beratungsstellen unterstützen lassen. Das Amt für Jugend- und Berufsbildung bietet dieses Angebot in den regionalen Kinder- und Jugendhilfe-Zentren (kjz) an. Alternativ können Eltern auch eine Mediationsfachstelle aufsuchen. Sollten sich unverheiratete Eltern auf freiwilliger Basis nicht einig werden, wie sie die Betreuung ihrer Kinder und den Unterhalt regeln wollen, liegt die Zuständigkeit bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Auch unter diesen erschwerten Umständen liegt es grundsätzlich in der elterlichen Verantwortung, um das Wohl ihres Kindes besorgt zu sein und seine Bedürfnisse im Fokus zu behalten. Säuglinge, die noch nicht sagen können, was sie sich wünschen, sind darauf angewiesen, dass ihre Bedürfnisse erkannt werden und prompt darauf reagiert wird.
Es ist daher die Aufgabe der Eltern, den Kontakt zum anderen Elternteil sorgsam zu gestalten. Gerade die Übergänge von einem Elternteil zum anderen sind sowohl für die Eltern wie auch für die Kinder anspruchsvoll. In diesen Situationen ist es wichtig, dass ein respektvoller Umgang der Eltern dem Kind zuliebe Priorität hat. Denn gerade ein junges Kind reagiert auf Stress und Belastung sehr sensibel.
Der Kontakt wird entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes festgelegt. Bei Säuglingen können kürzere, regelmässige Kontakte (ohne Übernachtung, dafür häufiger) zu dem Elternteil, der nicht die Obhut hat, die Basis für eine vertrauensvolle Beziehung sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an das kjz in Ihrer Region wenden. Hilf- und lehrreich ist auch der Kurs «Eltern bleiben | Mein Kind im Zentrum» für getrennt lebende Mütter und Väter. Er wird von der Geschäftsstelle Elternbildung durchgeführt.
Nadine Lamparter, Monika van Berkum- Ehni (Mütter- und Väterberaterinnen) und das kjz-Team
Haben Sie eine Frage?
Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».