Tag der Kinderrechte

Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

Kinder haben das Recht auf Lebens­ver­hält­nisse, die ihnen eine gute Entwick­lung ermög­li­chen. Es ist Aufgabe der Eltern und des Staates, diese ­Lebens­verhältnisse sicher­zu­stel­len.
Artikel 27

Hören Sie, warum dieses Recht für die Arbeit im kjz zentral ist:
«Fast eine Million Menschen in der Schweiz sind von Armut betrof­fen oder akut gefähr­det. Über 300'000 davon sind Kinder. Die Verant­wor­tung für das Wohl der Kinder tragen in erster Linie die Eltern. Der Staat ist jedoch verpflich­tet sie dabei zu unter­stüt­zen und einen kinder- und fami­li­en­freund­li­chen Lebens­raum zu schaf­fen.»

Eveline Graber

Eveline Graber ist seit vielen Jahren in der Gemeinwesenberatung im Bezirk Horgen tätig. Sie ist Sozialpädagogin FH und hat einen Master-Abschluss in Managing Diversity. Bevor Sie zum Amt für Jugend und Berufsberatung gekommen ist, hat sie in der stationären Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Krisenintervention gearbeitet.

Kinder haben Rechte! Jedes Kind soll gesund und sicher aufwach­sen, sein Poten­zial entfal­ten können, ange­hört und ernst genom­men werden. Das hat die UNO-Gene­ral­ver­samm­lung in der Konven­tion über die Rechte des Kindes vom 20. Novem­ber 1989 fest­ge­schrie­ben. Die in 54 Arti­keln fest­ge­hal­te­nen Kinder­rechte sind inter­na­tio­nal gültig und stellen völker­recht­lich verbind­li­che Mindest­stan­dards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar.

Kinder erhal­ten diese spezi­el­len Rechte, weil sie beson­ders verletz­lich sind. Sie können aber ihre Rechte nicht alleine durch­set­zen. Die Verwirk­li­chung der Kinder­rechte muss deshalb im Dreieck Staat – Eltern – Kinder statt­fin­den. Eltern haben das Recht und gleich­zei­tig auch die Pflicht, ihre Kinder zu beschützen, zu fördern und anzu­lei­ten. Der Staat schafft die notwen­di­gen Voraus­set­zun­gen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, und einzu­grei­fen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gewach­sen sind.

Das Amt für Jugend und Berufs­be­ra­tung des Kantons Zürich und seine Kinder- und Jugend­hil­fe­zen­tren (kjz) nehmen diesen Auftrag seit über 100 Jahren wahr.