Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotDas Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Kinder mit einer Behinderung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Artikel 23
Hören Sie, warum dieses Recht für die Arbeit im kjz zentral ist:
«Kinder mit Behinderung haben leider ein deutlich erhöhtes Risiko, dass ihnen Gewalt widerfährt. Bei Kindern mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung sind wir als Gesellschaft besonders dazu angehalten, sorgfältig hin zu schauen und zu reagieren.»
Kinder haben Rechte! Jedes Kind soll gesund und sicher aufwachsen, sein Potenzial entfalten können, angehört und ernst genommen werden. Das hat die UNO-Generalversammlung in der Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 festgeschrieben. Die in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte sind international gültig und stellen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar.
Kinder erhalten diese speziellen Rechte, weil sie besonders verletzlich sind. Sie können aber ihre Rechte nicht alleine durchsetzen. Die Verwirklichung der Kinderrechte muss deshalb im Dreieck Staat – Eltern – Kinder stattfinden. Eltern haben das Recht und gleichzeitig auch die Pflicht, ihre Kinder zu beschützen, zu fördern und anzuleiten. Der Staat schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, und einzugreifen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gewachsen sind.
Das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich und seine Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) nehmen diesen Auftrag seit über 100 Jahren wahr.