Tag der Kinderrechte

Das Recht auf Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbil­dung zu machen, die ihren Bedürf­nis­sen und Fähig­kei­ten entspricht.
Artikel 28

Hören Sie, warum dieses Recht für die Arbeit im kjz zentral ist:
«Kinder sind von sich aus moti­viert zu lernen und sich zu entwi­ckeln. Eltern, Bezugs­per­so­nen und Gesell­schaft haben die Aufgabe, den Kindern den notwen­di­gen Entwick­lungs­raum zu geben. Allen Kindern soll ein guter Start ins Leben ermög­licht werden.»

Regina Steiner

Regina Steiner arbeitet seit mehr als 30 Jahren in der Mütter- und Väterberatung, davon 14 Jahre als Teamleiterin und Leiterin der Einzelfallberatung in Kindesschutzfragen im kjz Horgen. Sie hat einen Abschluss in systemischer Familienberatung und ein CAS in EPB (entwicklungspsychologische Beratung).

Ellen Kläy

Ellen Kläy ist seit fast 19 Jahren in der Mütter- und Väterberatung im Bezirk Dietikon tätig. Davor sammelte sie Berufserfahrung in Spitälern in unterschiedlichen Funktionen. In ihrer Zeit als Mütter- und Väterberaterin hat Ellen unzählige Familien durch ihre Geschichten und Abenteuer begleitet und beraten.

Kinder haben Rechte! Jedes Kind soll gesund und sicher aufwach­sen, sein Poten­zial entfal­ten können, ange­hört und ernst genom­men werden. Das hat die UNO-Gene­ral­ver­samm­lung in der Konven­tion über die Rechte des Kindes vom 20. Novem­ber 1989 fest­ge­schrie­ben. Die in 54 Arti­keln fest­ge­hal­te­nen Kinder­rechte sind inter­na­tio­nal gültig und stellen völker­recht­lich verbind­li­che Mindest­stan­dards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar.

Kinder erhal­ten diese spezi­el­len Rechte, weil sie beson­ders verletz­lich sind. Sie können aber ihre Rechte nicht alleine durch­set­zen. Die Verwirk­li­chung der Kinder­rechte muss deshalb im Dreieck Staat – Eltern – Kinder statt­fin­den. Eltern haben das Recht und gleich­zei­tig auch die Pflicht, ihre Kinder zu beschützen, zu fördern und anzu­lei­ten. Der Staat schafft die notwen­di­gen Voraus­set­zun­gen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, und einzu­grei­fen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gewach­sen sind.

Das Amt für Jugend und Berufs­be­ra­tung des Kantons Zürich und seine Kinder- und Jugend­hil­fe­zen­tren (kjz) nehmen diesen Auftrag seit über 100 Jahren wahr.