Tag der Kinderrechte

Das Recht auf freie Meinungsäusserung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betref­fen, mitzu­be­stim­men und zu sagen, was sie denken.
Artikel 12 und 13, UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion

Hören Sie, warum dieses Recht für die Arbeit im kjz zentral ist:
«Nur wenn Kinder ange­hört werden, können sich Behör­den, Lehrer und Eltern ein voll­stän­di­ges Bild einer Situa­tion machen und abschät­zen, wie sich Entschei­dun­gen auf die Kinder auswir­ken. Wenn wir Kindern das Gefühl geben, dass wir uns für ihre Meinung und ihr Befin­den inter­es­sie­ren, dann fühlen sie sich ernst genom­men.»

Helen Baumann

Helen Baumann arbeitet seit 16 Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe, seit 2008 leitet sie die Abteilung Soziale Arbeit und Mandate, zuerst im kjz Adliswil und seit drei Jahren im kjz Horgen. Sie hat zwischen 2005 und 2008 den Master in systemisch-lösungsorientierter Kurzzeittherapie und -beratung absolviert. Sie unterrichtet und bietet Schulungen an im Zusammenhang mit dem Einbezug von Kindern in allen Handlungsfelder der Sozialen Arbeit in den kjz.

Kinder haben Rechte! Jedes Kind soll gesund und sicher aufwach­sen, sein Poten­zial entfal­ten können, ange­hört und ernst genom­men werden. Das hat die UNO-Gene­ral­ver­samm­lung in der Konven­tion über die Rechte des Kindes vom 20. Novem­ber 1989 fest­ge­schrie­ben. Die in 54 Arti­keln fest­ge­hal­te­nen Kinder­rechte sind inter­na­tio­nal gültig und stellen völker­recht­lich verbind­li­che Mindest­stan­dards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar.

Kinder erhal­ten diese spezi­el­len Rechte, weil sie beson­ders verletz­lich sind. Sie können aber ihre Rechte nicht alleine durch­set­zen. Die Verwirk­li­chung der Kinder­rechte muss deshalb im Dreieck Staat – Eltern – Kinder statt­fin­den. Eltern haben das Recht und gleich­zei­tig auch die Pflicht, ihre Kinder zu beschützen, zu fördern und anzu­lei­ten. Der Staat schafft die notwen­di­gen Voraus­set­zun­gen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, und einzu­grei­fen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gewach­sen sind.

Das Amt für Jugend und Berufs­be­ra­tung des Kantons Zürich und seine Kinder- und Jugend­hil­fe­zen­tren (kjz) nehmen diesen Auftrag seit über 100 Jahren wahr.