Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotStillen und Arbeiten
Als stillende Mutter können Sie im ersten Lebensjahr Ihres Kindes bezahlte Arbeitszeit zum Stillen oder Abpumpen nutzen. Wieviel Zeit steht Ihnen zu, was gilt es zu beachten?
Empfehlungen zum Stillen oder Abpumpen am Arbeitsplatz
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin darüber, dass Sie Ihr Kind weiterhin stillen und Milch abpumpen wollen. Die Unterstützung Ihrer vorgesetzten Stelle ist wichtig, um Still- und Abpumpzeiten, Ort und Aufbewahrung der Muttermilch etc. zu regeln. Nehmen Sie sich im Vorfeld Zeit, um Räumlichkeiten zu suchen, in welchen die Intimsphäre und die Hygiene gewährleistet sind.
Tipp zum Abpumpen: Beginnen Sie einige Wochen vor Wiederaufnahme der Arbeit mit dem Abpumpen. So haben Sie genügend Zeit, um sich damit vertraut zu machen und Ihr Kind daran zu gewöhnen.
Tipp zum Stillen: Es ist hilfreich, wenn Sie die Möglichkeiten zum Stillen während der Arbeitszeit vorzeitig planen, zum Beispiel in dem Sie jemanden organisieren, der Ihnen Ihr Kind zum Arbeitsplatz bringt. Oder schauen Sie, dass Sie den Arbeitsplatz zu den Tageszeiten verlassen können, während deren Sie normalerweise stillen.
Hinweis: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Vorgesetzten über den Wiedereinstieg und Ihre Vorstellungen.
Zeit bei der Arbeit, um zu stillen oder abzupumpen
Stillende Mütter haben im ersten Lebensjahr ihres Kindes ein Recht auf bezahlte Arbeitszeit für das Stillen oder Abpumpen. Diese ist abhängig von der täglichen Arbeitszeit:
- Tägliche Arbeitszeit bis zu 4 Stunden: 30 Minuten
- Tägliche Arbeitszeit ab 4 Stunden: 60 Minuten
- Tägliche Arbeitszeit ab 7 Stunden: 90 Minuten
Je nach Arbeitsvertrag kann Ihnen auch mehr (nicht aber weniger) Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Auch nach dem ersten Lebensjahr des Kindes darf im Betrieb weiter gestillt werden. Ohne eine entsprechende Abmachung mit dem Arbeitgeber wird die Stillzeit jedoch nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet.
Bei den Mütter- und Väterberaterinnen (MVB) unserer kjz können Sie die Themen besprechen, die Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes am Herzen liegen.
Zum AngebotGesetzliche Grundlagen und Informationen
Beim SECO, dem Bundesamt für Sozialversicherung und der Stillförderung Schweiz finden Sie die gesetzlichen Grundlagen und ausführliche Informationen für Arbeitnehmerinnen.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Mehr zum Arbeitnehmerschutz
Bundesamt für Sozialversicherung: Mehr zur Mutterschaftsentschädigung
Stillförderung Schweiz: Tipps zum Wiedereinstieg beim Arbeitsplatz