«Gute Praxis» in der Jugendhilfe
Wer möchte nicht «Gutes tun», wenn es um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht? Die Frage, wie «gute Praxis» gelingen kann, ist aus meiner Sicht noch nicht befriedigend gelöst. Was könnte weiterhelfen?
Für «gute Praxis» müssen zum einen Institutionen, Professionen und Personen mit unterschiedlichen Hintergründen und Aufgaben zusammenarbeiten. Zum anderen gilt es, den Nachweis guter Praxis zu erbringen, was verlangt, dass wir unser Tun immer wieder einer kritischen Prüfung unterziehen, d. h. evaluieren. Dazu eine Begriffsklärung, die verdeutlicht, welche Bereiche wir unter die Lupe nehmen können, wenn wir die Qualität und die Wirkung unseres Tuns prüfen wollen.
Input- oder Aufwandmessung
Ressourcen, die in die Leistungserbringung einfliessen (z. B. Mitarbeitende, Zeit)
Output- oder Leistungsmessung
Beschreibung der Leistungsangebote sowie der Leistungsnutzung, z. B. Kompetenz- und risikoorientierte Arbeit mit Familien (KOFA) und Zahl der Familieneinsätze, Heimpflege und Zahl der Platzierungen
Outcome- oder Wirkungsmessung
Wirkungen bei den Zielgruppen: Veränderungen im Denken, Fühlen bzw. Handeln von Klientinnen/Klienten, Prozessbeurteilungen durch Klientsystem und Zuweisende
Impact- oder Wirkungsmessung
Wirkungen auf gesellschaftlicher Ebene: Veränderungen für die Gesamtgesellschaft bzw. für bestimmte Subsysteme, z. B. Reduktion der Dauer von Fremdplatzierungen durch intensive Elternarbeit
Input- und Outputmessungen sind Bestandteile der Leistungsvereinbarungen, die im neuen Kinder- und Jugendheimgesetz vorgesehen sind. Wirkungsmessungen (als Outcome und als Impact) fehlen weitestgehend und können dann zu einem festen Bestandteil der Jugendhilfe werden, wenn es gelingt, Formen von ROM – Routine Outcome Monitoring – zu verankern, die in den angelsächsischen Ländern weit verbreitet sind. Der zentrale Schritt dazu: Leistungserbringer erstellen als Standard Berichte mit Zielformulierungen und Zielerreichung, holen Prozessbeurteilungen sowie Follow-up-Ergebnisse beim Klientsystem und den zuweisenden Fachpersonen ein und leiten diese zur Auswertung an eine Forschungsstelle weiter. Auf diesem Weg zur evidenzbasierten Praxis werden laufend Daten zu den gemachten Erfahrungen gesammelt, die genutzt werden für Anpassungen in der Angebotspalette, in der Prozessgestaltung sowie zur Verbesserung der genutzten Instrumente. So entsteht praxisbasierte Evidenz auf der Grundlage eines Dialogs von Fachpersonen im direkten Klientenkontakt mit Fachpersonen für Evaluation/Weiterentwicklung der Angebote.
Eine solche praxisbasierte Zusammenarbeit zwischen Praxis und Forschungsstelle mit dem Fokus auf Qualität und Wirkung wird in den Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich seit mehreren Jahren mit Erfolg praktiziert. Mit Instrumenten, die sowohl in der direkten Klientenarbeit als auch für Evaluationsvorhaben genutzt werden, konnten jährlich sowohl Output- als auch Outcomemessungen mit vergleichsweise geringem Aufwand realisiert werden. Die fachlichen Grundlagen und die benötigten Instrumente wurden als KORJUS-Methodik (Kompetenz- und Risikoorientierung für die Jugendstrafrechtspflege) implementiert und evidenzbasiert immer wieder leicht angepasst. Für die aufsuchende Familienarbeit und für stationäre Settings konnten erste Erfahrungen gesammelt werden.
Skeptische Stimmen beurteilen die Orientierung an Standards und Outcome kritisch, andere Stimmen sehen genau darin einen fachlichen Gewinn für Klientsysteme und Leistungserbringer. Unser Standpunkt: Durch Evaluationen in Form von ROM-Prozessen können wichtige und notwendige Erkenntnisse für «gute Praxis» in der Jugendhilfe gewonnen werden.
Kitty Cassée
Leiterin kompetenzhoch3, Institut für wirksame Jugendhilfe