kjz-Sprechstunde

«Unsere Tochter (18) will gegen unseren Willen mit ihrem Freund zusammenziehen»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Unsere 18-jährige Tochter hat gerade ihre Ausbil­dung begon­nen. Sie möchte gegen unseren Willen zu ihrem gleich­alt­ri­gen Freund ziehen, den sie erst seit ein paar Monaten kennt. Wir konnten ihr den Entschluss nicht ausre­den. Miete müsste sie nicht zahlen.
Für mich ist das ein grosses Problem, da ich unter Verlust­ängs­ten leide. Unsere Tochter würde am neuen Ort über eine Stunde entfernt wohnen und ich könnte aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht so weit fahren.
Ich bin sehr traurig und verzwei­felt darüber und weiss nicht, was ich machen soll. Ich habe Angst, dass sie ihr Leben wegen ihres Freun­des aufgibt, keine Freunde mehr hat, nur noch zuhause sitzt und für ihn die Mutter spielt, da er noch ziem­lich unreif scheint.
Familie A.

Liebe Familie A.

Die Zeit rund um die Voll­jäh­rig­keit der Kinder ist eine grosse Heraus­for­de­rung für die ganze Familie. Eltern und Kinder sind oft nicht einer Meinung. Dies gehört zum Ablö­sungs­pro­zess, ist ganz normal und auch wichtig. Die jungen Erwach­se­nen streben nach Frei­heit und Selbst­stän­dig­keit und die Eltern müssen sich darin üben, loszu­las­sen und Vertrauen zu haben. Die Fami­li­en­kon­stel­la­tion verän­dert sich. Die Eltern müssen sich damit ausein­an­der­set­zen und damit zurecht­kom­men, irgend­wann wieder zu zweit zu wohnen.

Ihre Tochter ist 18 und somit voll­jäh­rig. Sie kann grund­sätz­lich wohnen, wo sie möchte. Sie braucht dafür nicht mehr Ihr Einver­ständ­nis. Offen­bar ist sie für Ihre Argu­mente, weiter­hin bei Ihnen zu wohnen, nicht zugäng­lich. Sie scheint Ihren eigenen Kopf zu haben und genau zu wissen, was sie will. Diese Eigen­schaf­ten deuten darauf hin, dass sie weder ihr eigenes Leben noch ihren Freun­des­kreis aufge­ben wird, wenn sie mit ihrem Freund zusam­men­wohnt, und sie auch bei ihrer Ausbil­dung am Ball bleiben wird. Versu­chen Sie Ihrer Tochter zu vermit­teln, dass Sie weiter­hin für sie da sind, wenn sie Sie braucht, und dass sie wieder zu Ihnen zurück­keh­ren darf, sollte sie ihre Meinung ändern.

Sie werden sich selte­ner sehen, wenn Sie nicht mehr zusam­men­woh­nen. Viel­leicht aber werden die Treffen an Quali­tät gewin­nen. Sie könnten sich zum Beispiel in der Mitte Ihrer beiden Wohn­orte treffen, zusam­men etwas unter­neh­men und so neue Erleb­nisse schaf­fen.

Ich empfehle Ihnen auch, für sich Hilfe zu holen, damit Sie einen guten Umgang mit Ihren Verlust­ängs­ten finden und die neue Situa­tion besser bewäl­ti­gen können. Vielen Eltern geht es genau wie Ihnen. Man nennt das «Empty-Nest-Syndrom» oder «Leeres-Nest-Syndrom».

Achten Sie auch auf sich selbst und pflegen Sie Ihre Inter­es­sen und Hobbys. Gerade mit der Loslö­sung Ihrer Tochter ist es wichtig, den eigenen Freun­des- und Bekann­ten­kreis zu pflegen.

Anita Mini­hof­fer (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».