kjz-Sprechstunde

«Kann ich trotz Kontaktrecht die Kinder vom Vater fernhalten?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind wir auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um etwas profes­sio­nelle Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Die Beistän­din mahnt mich, das vom Gericht fest­ge­legte Kontakt­recht des Vaters meiner Kinder nicht zu verlet­zen. Ich bin aber über­zeugt, dass es meinen Kindern beim Vater nicht gut geht. Er ist psychisch auffäl­lig und erzie­hungs­un­fä­hig. Wenn die Kinder bei ihm waren, brau­chen sie zwei bis drei Tage, bis sie sich wieder beru­higt haben. Was kann ich tun, dass die Kinder nicht mehr zum Vater müssen?
K.S.

Liebe Frau S.

Aus Ihrer Frage lese ich heraus, dass Sie und der Vater Ihrer Kinder getrennt leben und dass das Gericht die Obhut und den Kontakt der Kinder zu beiden Eltern­tei­len gere­gelt hat. Ich lese auch heraus, dass eine Beistand­schaft für die Kinder besteht. Daraus schliesse ich, dass die Zusam­men­ar­beit zwischen Ihnen und dem Vater der Kinder mit Schwie­rig­kei­ten verbun­den ist.

Sowohl Ihre Kinder als auch der Kinds­va­ter haben das Recht auf gegen­sei­ti­gen Kontakt. Ihre Kinder brau­chen diesen Kontakt für ihre gesunde Entwick­lung. Das Gericht hat entschie­den, dass Ihre gemein­sa­men Kinder Kontakt zu beiden Eltern­tei­len haben dürfen und sollen. Somit hat das Gericht beide Eltern­teile als erzie­hungs­fä­hig erklärt. Wenn die Beistän­din Ihrer Kinder Sie dazu ermahnt, die gericht­li­che Rege­lung einzu­hal­ten, vertritt auch sie diese fach­li­che Einschät­zung.

Dass Ihre Kinder unruhig aus den Papa-Tagen zurück­keh­ren, kann ganz verschie­dene Ursa­chen haben. Je nachdem wie lange Sie schon getrennt leben, wie ihr Verhält­nis zuein­an­der ist und welches Alter die Kinder haben, reagie­ren die Kinder unter­schied­lich auf diese Situa­tion. Für Kinder ist es oft schwie­rig einen Weg zu finden, um mit der Situa­tion umzu­ge­hen, dass sich ihre Eltern getrennt haben und sie in zwei Fami­lien leben. Wenn die Eltern unter­schied­li­che Erzie­hungs­hal­tun­gen haben und ihre Zusam­men­ar­beit als Eltern belas­tet ist, trifft das umso mehr zu.

Wenn Sie eine konkrete Situa­tion beob­ach­ten, bei der Sie davon ausge­hen, dass das Handeln des Vaters den Kindern schadet, spre­chen Sie dies am besten in gemein­sa­men Eltern­ge­sprä­chen mit der Beistän­din an. Auf diese Weise kann eine direkte Klärung statt­fin­den und mögli­cher­weise eine Annä­he­rung der Eltern in ihren Erzie­hungs­hal­tun­gen möglich werden. Für Ihre Kinder ist es sehr wünschens­wert, wenn Sie als Eltern­teile in den Dialog gehen und zusam­men heraus­fin­den, wie Sie beide Ihre Kinder unter­stüt­zen können, so dass sie den Wechsel zwischen Papa und Mama leich­ter voll­zie­hen können.

Anna Gygax (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».