kjz-Sprechstunde

«Was ist eine Beistandschaft und wie zeigt sich diese bei Kindern?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Ich habe eine allge­meine Frage an Sie: Meine Tochter (11) hat mir kürz­lich erzählt, dass eine ihrer Freun­din­nen eine Beistän­din hat. Sie fragte mich, was sie sich darun­ter vorstel­len soll. Ich konnte ihr leider nicht weiter­hel­fen. Können Sie meiner Tochter und mir erklä­ren, was eine Beistand­schaft ist und wann sie bei Kindern zum Zuge kommt?

Familie G.

Liebe Familie G.

Danke für Ihre Frage und schön, kommt Ihre Tochter damit zu Ihnen. Ich versu­che, mich kurz und knapp zu halten.

Erfährt die Kindes- und Erwach­se­nen­schutz­be­hörde (KESB) durch Schule, Polizei oder andere Besorgte von einer Kinds­wohl­ge­fähr­dung, kann sie als mögli­che Mass­nahme eine Beistand­schaft errich­ten. Der Aufga­ben­be­reich der Beistands­per­son wird von der KESB schrift­lich fest­ge­legt und basiert auf Bestim­mun­gen des Fami­li­en­rechts. Eine Beistands­per­son wird als hilf­rei­che Unter­stüt­zung des Fami­li­en­sys­tems einge­setzt und ersetzt die Eltern nicht. Die Eltern bleiben für das Kind verant­wort­lich. Die Beistands­per­son arbei­tet mit den Eltern zusam­men, spricht mit dem Kind und je nach Auftrag von der KESB auch mit invol­vier­ten Fach­per­so­nen, zum Beispiel Lehr­per­so­nen oder Thera­peu­tin­nen und Thera­peu­ten. Im Zentrum stehen immer das Wohl und die Entwick­lung des Kindes.

Beistand­schaf­ten sind unter­schied­lich ausge­prägt. Eltern können während einer sehr belas­ten­den Zeit allge­mein in der Erzie­hung des Kindes durch Bera­tung der Beistands­per­son unter­stützt werden. Manch­mal hilft eine Beistands­per­son dabei, zusätz­li­che Unter­stüt­zungs­mass­nah­men zu orga­ni­sie­ren, zum Beispiel eine Fami­li­en­be­glei­tung.

Der Bera­tungs­fo­kus kann auch darauf liegen, bei getrenn­ten Eltern Bedin­gun­gen zu schaf­fen, die es dem gemein­sa­men Kind ermög­li­chen, den Kontakt zu beiden Eltern­tei­len unbe­las­tet leben zu können. Die Kinder von getrenn­ten Eltern stecken häufig in einen Loya­li­täts­kon­flikt: Auf welcher Seite stehe ich? Darf ich sagen, dass ich den anderen Eltern­teil liebe, obwohl er ausge­zo­gen ist? Wie sage ich, wenn ich Heimweh habe an meinen Kontakt­wo­chen­en­den? Die Beistands­per­son über­wacht die Ausübung des Kontakt­rechts, vermit­telt zwischen den zerstrit­te­nen Eltern und unter­stützt sie dabei, ihre Eltern­schaft über die Tren­nung hinaus gemein­sam verant­wor­tungs­voll zu gestal­ten. Diese Form der Beistand­schaft kann bei zerstrit­te­nen Eltern auch vom Gericht im Tren­nungs- oder Schei­dungs­ver­fah­ren defi­niert werden.

Jasmin Süess (Sozi­al­ar­bei­te­rin FH) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».