kjz-Sprechstunde

«Wir sind Pflegeeltern unseres Enkels. Wechselt mit dem Wegzug der Kindsmutter die Beistandsperson?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Guten Tag
Wir sind seit einem Jahr Pfle­ge­el­tern unseres bald 2-jähri­gen Enkels. Die KESB ist invol­viert und der Kleine hat eine Beistän­din, mit der wir einen guten, regel­mäs­si­gen Kontakt pflegen. Die Eltern des Jungen haben beide Alko­hol­pro­bleme. Sie leben getrennt in einer On-off-Bezie­hung. Wir pflegen einen guten Kontakt mit dem Vater (unserem Sohn) und der Mutter.
Nun will die Mutter wegzie­hen. Nach Aussage ihrer Eltern wird die Beistän­din wegen des neuen Wohn­orts nicht mehr dieselbe sein. (Die Mutter ist und war immer Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ge­rin.) Wir befürch­ten, dass sich die Situa­tion für unseren Enkel durch den Wechsel in der Beistand­schaft verschlech­tern könnte.
Welche Möglich­kei­ten gibt es, dass unser Enkel geschützt bleibt? Gibt es eine Möglich­keit, die bestehende Beistän­din zu behal­ten? Sie ist seit dem sechs­ten Alters­mo­nat unseres Enkels mit dem Fall betraut.
Wir machen uns Sorgen um den Kleinen und möchten ihm die besten Chancen für seinen Lebens­weg bieten.
Freundliche Grüsse, die Gross­el­tern

Liebe Gross­el­tern

Toll, dass Sie Ihr Enkel­kind bei sich aufge­nom­men haben und dass alles so gut läuft!

Die Zustän­dig­keit einer KESB (und damit einer Beistands­per­son) leitet sich vom gesetz­li­chen Wohn­sitz Ihres Enkels ab. Wie dieser Wohn­sitz bestimmt wird, hängt von verschie­de­nen Fakto­ren ab. Zum Beispiel davon, ob die Eltern die gemein­same elter­li­che Sorge haben und wie die Obhut des Kindes vor der Plat­zie­rung gere­gelt war. Es muss deshalb nicht sein, dass sich der Wohn­sitz Ihres Enkels verän­dern wird, wenn die Mutter umzieht und der Vater am selben Wohnort bleibt.

Es ist gut nach­voll­zieh­bar, dass Sie den aktu­el­len Zustand möglichst beibe­hal­ten wollen. Wenn ein ausba­lan­cier­tes Netz­werk geschaf­fen worden ist und alle Rädchen inein­an­der­grei­fen, rüttelt man nur ungern daran. Sollte es doch zu einer Verän­de­rung kommen, dann versu­chen Sie der neuen Beistands­per­son einen Vertrau­ens­vor­schuss zu geben. Ich bin selbst Beistän­din und versi­chere Ihnen, dass alle Beistands­per­so­nen die Haltung teilen, dass das Wohl des Kindes immer im Fokus steht. Auch eine neue Beistands­per­son wird darum besorgt sein, dass Ihr Enkel gut geschützt ist.

Ein Tipp: Über­le­gen Sie sich, was Sie an der Zusam­men­ar­beit mit der aktu­el­len Beistands­per­son schät­zen. Wenn es zu einem Wechsel kommt, können Sie Ihre Über­le­gun­gen einbrin­gen und so dazu beitra­gen, die Zusam­men­ar­beit mit der neuen Beistands­per­son gelin­gend zu gestal­ten.

Anna Gygax (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».