Getrennt lebende Eltern

«Wir versuchen, unsere Ferien aneinander vorbei zu planen»

Schul­kin­der haben viel mehr Ferien als ihre Eltern. Das Feri­en­ma­nage­ment ist daher oft anspruchs­voll. Leben die Eltern getrennt, kann das die Feri­en­pla­nung verschär­fen oder entspan­nen. Eine Mutter erzählt, wie sie damit umgeht.

Sandra* und ihr Ex-Partner sind seit rund zwei Jahren getrennt. Während der Schul­zeit lebt Simon* (9) bei seiner Mutter, jedes zweite Wochen­ende bei seinem Vater. In den Ferien hinge­gen verbringt Simon viel mehr Zeit mit seinem Vater. Sandra erklärt: «Wir versu­chen, unsere Ferien anein­an­der vorbei zu planen. So verbringt Simon in den Sommer- und Winter­fe­rien je zwei bis drei ganze Wochen bei seinem Vater. Weitere vier bis fünf Feri­en­wo­chen verbringt er mit mir.»

Simon kann mit dieser Lösung einen Gross­teil seiner Ferien mit einem seiner Eltern­teile verbrin­gen. Da Schul­kin­der viel mehr Ferien haben als ihre Eltern, bleiben aller­dings weitere Wochen offen. «Pro Jahr sind wir für zirka drei Wochen auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen», sagt Sandra. Dafür können sie die Gross­el­tern und Urgross­el­tern einspan­nen oder Betreu­ungs­an­ge­bote des Horts nutzen. Damit das alles funk­tio­niert, brauche es aller­dings eine frühe und gewis­sen­hafte Planung. So müsse man sich etwa für den Feri­en­hort sehr weit im Voraus anmel­den.

Ändere sich einmal kurz­fris­tig etwas an den Feri­en­plä­nen, brauche es Flexi­bi­li­tät. Da habe auch schon die Familie einsprin­gen müssen. Sandra kann in der Not vor allem auf Simons Urgross­el­tern zählen: «Zum Glück sind sie noch sehr flexi­bel und fit genug.»

Sandra und Simons Vater haben eine gute Lösung mitein­an­der gefun­den. Auch können sie sich auf ihre Fami­lien und den Hort verlas­sen. Weitere Unter­stüt­zung gibt es durch zahl­rei­che Ferien- und Frei­zeit­an­ge­bote im Kanton Zürich. Bei Planungs­fra­gen können Ihnen auch die Fach­per­so­nen der kjz in Ihrer Region weiter­hel­fen.

* Namen durch die Redak­tion geän­dert

Unter­stüt­zung für Eltern in Tren­nung

Eine Tren­nung müssen Sie nicht alleine durch­ste­hen. Im Kanton Zürich unter­stüt­zen Sie die Kinder- und Jugend­hil­fe­zen­tren (kjz) an drei­zehn Stand­or­ten.

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