kjz-Sprechstunde

«Die Wohnsituation des Vaters meines Sohnes (12) ist mir unklar. Soll ich das Aufenthaltsmodell ändern lassen?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Fach­team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Ich lebe seit neun Jahren getrennt vom Vater meines Sohnes (12). Seit zwei Jahren ist er arbeits­su­chend. Seither ist unsere Kommu­ni­ka­tion auf das Nötigste beschränkt. Doch seit einem Jahr erhalte ich prak­tisch keine Infor­ma­tio­nen mehr. Ich mache mir Gedan­ken zu seiner Situa­tion und Gesund­heit. Bei fehlen­der Tages­struk­tur bricht doch einiges weg. Ich nehme an, dass ihn seit etwa zwei Monaten die Sozi­al­hilfe unter­stützt, und frage mich, wie er in Zukunft wohnen wird. Ich erfahre immer wieder etwas von unserem Sohn. Das finde ich nicht gut. Es sollte nicht seine Aufgabe sein, für seinen Vater zu reden.
Anscheinend plant der Vater, jeman­den als WG-Partner in der Wohnung aufzu­neh­men. Für unseren Sohn wünsche ich mir aber ein stabi­le­res Wohn­um­feld, was mit wech­seln­den WG- Part­nern aber nicht der Fall sein wird. Auf Gesprächs­ein­la­dun­gen reagiert er nicht. Ich sehe, dass es meinen Sohn beschäf­tigt, er ist traurig. Ich möchte ihn unter­stüt­zen und über­lege mir, ob ich das Aufent­halts­mo­dell anpas­sen soll.

Liebe Mutter

Danke, dass Sie sich mit Ihrer Frage ans uns wenden.

Es ist nach­voll­zieh­bar, dass Sie sich Gedan­ken über die Situa­tion des Vaters machen, so wie es auch nach­voll­zieh­bar ist, dass der Vater nicht gerne über seine Situa­tion spricht. Es ist bedau­er­lich, dass die Kommu­ni­ka­tion zwischen Ihnen und dem Vater nur sehr einge­schränkt funk­tio­niert. Viel­leicht könnten Sie noch einmal einen Versuch starten und das Gespräch mit dem Vater suchen und ihm Ihre Sorgen und Gedan­ken mittei­len, notfalls auch schrift­lich, beispiels­weise in einer E-Mail oder in einem Brief. Sie können dem Vater eine Bera­tung bei einer neutra­len Fach­per­son im kjz vorschla­gen, um zu bespre­chen, wie es Ihrem Sohn mit der verän­der­ten Situa­tion des Vaters geht, und um die Situa­tion aus der Sicht des Kindes anzu­schauen. Wenn Sie die Zustim­mung des Vaters zum Gespräch haben, wenden Sie sich bitte an das kjz in Ihrer Nähe.

Um ein bestehen­des Aufent­halts­mo­dell anpas­sen zu lassen, müssen trif­tige Gründe vorlie­gen. Eine solche Abän­de­rung kann nur dieje­nige Behörde machen, die die aktuell geltende Rege­lung errich­tet hat. In der Regel ist das die KESB oder das Gericht; bei nicht verhei­ra­te­ten Paaren der Regio­nale Rechts­dienst (RRD). Falls das Wohl des Kindes gefähr­det sein sollte, müssten Sie bei der für Sie zustän­di­gen KESB eine Gefähr­dungs­mel­dung einrei­chen.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie als Eltern zum Wohl Ihres Sohnes einen Weg finden, über alles, was Ihr Kind betrifft, mitein­an­der spre­chen zu können – mit oder hoffent­lich irgend­wann auch ohne Unter­stüt­zung durch eine neutrale Fach­per­son.

Anita Mini­hof­fer (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».