Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotUnterstützung von A wie Alimente bis Z wie Zwietracht
Trennen sich die Eltern, stehen Familien vor emotionalen, organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen. Doch sie werden nicht allein gelassen. Im Kanton Zürich unterstützen verschiedene Fachstellen sowohl die Eltern als auch ihre Kinder in dieser Lebenslage.
Eine Trennung ist für die ganze Familie belastend. Die Eltern müssen einen Balanceakt zwischen der eigenen emotionalen Verarbeitung und den Anforderungen des Familienalltags vollbringen. Gleichzeitig müssen sie Entscheide treffen, die den künftigen Lebensverlauf aller Beteiligten massgeblich beeinflussen.
Kinder wiederum stehen vor der schwierigen Aufgabe, die Veränderungen in ihrer Familie zu verstehen und zu akzeptieren. Sie erleben nicht nur den Verlust der gewohnten familiären Einheit, sondern geraten häufig auch in Loyalitätskonflikte und spüren Unsicherheit hinsichtlich ihrer Zukunft.
Trotz Trennung gute Eltern bleiben
Die Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) des Kantons Zürich erleichtern Familien den Weg durch die Trennungsphase – zum Beispiel indem sie Erziehungsfragen klären oder bei der Regelung von Betreuung und Umgang unterstützen. Die Eltern kommen in der Regel für zwei bis fünf Gespräche in die Beratung, allein oder zu zweit. «Manchmal begleiten wir sie auch über eine längere Zeit – immer so, dass es für die Eltern stimmt», erklärt Simone Gruen-Müller, Erziehungsberaterin im kjz Affoltern. «Einige Eltern melden sich bei uns bereits vor der Trennung. Andere kommen vorbei, wenn nach der Trennung Schwierigkeiten auftreten.»
Nachdem die Fachperson die Bedürfnisse der Beteiligten und die Familiengegebenheiten ermittelt hat, sucht sie zusammen mit den Eltern nach Lösungen, wie diese ihre elterlichen Aufgaben trotz Trennung meistern können. «Wir schauen zum Beispiel an, wie sie die Trennung den Kindern mitteilen oder nach aussen hin kommunizieren möchten», so Simone Gruen-Müller. Auch leiste die Fachperson Vermittlungsarbeit, indem sie zum Beispiel auf eine Stelle für rechtliche Fragen, eine Mediation oder therapeutische Angebote aufmerksam mache.
Mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen
Viele Eltern in Trennung sind überfordert und unsicher, was sie ihren Kindern zumuten können. Oft überschätzen sie den Nachwuchs. «Wir zeigen den Eltern auf, was für ein Kind im jeweiligen Alter gerade wichtig ist, etwa alterstypische Reaktionen oder mögliche Auswirkungen. Jüngere Kinder zum Beispiel reagieren auf Trennungen anders als ältere», erklärt Simone Gruen-Müller. Viele Eltern seien erleichtert, wenn sie die kindliche Sicht besser verstünden. Beruhigend wirke auch die Erkenntnis, dass ein Kind, das sich geborgen und bei beiden Elternteilen emotional aufgehoben fühle, sich auch bei einer Trennung gut weiterentwickeln könne. «Dabei erlebe ich immer wieder; wenn Eltern die Trennung aktiv und gemeinsam angehen, kann auch diese schmerzhafte Erfahrung zu einem fruchtbaren Prozess werden und die Beziehungen innerhalb der Familie stärken», so Simone Gruen-Müller.
Rechtliche Orientierung und individuelle Wege
Wie sollen die Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern gestaltet werden? Diese Frage führt bei einer Trennung auch zu rechtlichen Herausforderungen. Die vier Regionalen Rechtsdienste (RRD) des Kantons Zürich unterstützen hierbei nicht miteinander verheiratete Eltern, die sich trennen oder sich bereits getrennt haben. «Wir beraten und unterstützen diese Eltern bei der Vaterschaftsanerkennung auf dem Zivilstandsamt, insbesondere bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente und beim direkten Kontakt mit dem Zivilstandsamt», erklärt Sara Monigatti, Leiterin des RRD der Bezirke Affoltern, Dietikon und Horgen. «Wir beraten die Kindseltern zudem beim Thema elterliche Sorge, erarbeiten Elternvereinbarungen – zum Beispiel zur Betreuung – und erstellen gemeinsam mit ihnen Unterhaltsverträge, die dann von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigt werden.» Hierfür ist es erforderlich, dass die Eltern bereit sind, zusammen nach Lösungen zu suchen und Vereinbarungen zu treffen.
Ist diese freiwillige Zusammenarbeit der Eltern nicht gegeben, führen die RRD im Auftrag der KESB Beistandschaften zur gerichtlichen Regelung der Vaterschaft sowie zu allfälligen Nebenpunkten (Betreuung, elterliche Sorge, Unterhalt) durch. «Auch bei Beistandschaften versuchen wir in aller Regel mit den Kindseltern einvernehmliche Lösungen oder Teillösungen zu erarbeiten – insbesondere bei Betreuung und Unterhalt. Die selbst erarbeiteten Vereinbarungen sind meist näher an der familiären Situation», so Sara Monigatti.
Das Wohl des Kindes im Fokus
Generell geht es den Fachpersonen der RRD immer darum, die Eltern auf dem Weg zu tragfähigen Regelungen für ihre Kinder zu unterstützen. Die rechtlichen Vorgaben definieren zwar den Rahmen – zum Beispiel im Unterhaltsrecht –, doch besteht in vielen Bereichen ein Ermessensspielraum. In diesen Spielräumen gilt es, Lösungen zu finden, die möglichst gut zu den Familien passen. Genauso wie die kjz legen auch die RRD dabei grossen Wert auf das Kindswohl. «Als Beraterinnen und Mandatsträger richten wir unser tägliches Handeln nach den Interessen und Bedürfnissen des Kindes aus», bestätigt Sara Monigatti. Denn die besten Lösungen seien die, die es dem Kind ermöglichten, sich seinem Alter entsprechend in psychischer, physischer, seelischer und sozialer Hinsicht optimal zu entwickeln.
Unterstützung für Familien in Trennung
Die Fachpersonen der 13 kjz und des Zentrums Breitenstein helfen Familien im Kanton Zürich bei Themen zum Familienalltag und auch bei Trennung und Scheidung.
Die Fachpersonen der vier RRD des Kantons Zürich unterstützen nicht miteinander verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge.
Für Familien, die in der Stadt Zürich wohnen, sind die fünf städtischen Sozialzentren zuständig.
Als nicht miteinander verheiratete Eltern können Sie sich bei den Regionalen Rechtsdiensten beraten lassen. Zu den Themen Vaterschaft, Unterhalt des Kindes und elterliche Sorge. Online, telefonisch oder vor Ort.
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