Fachstellen für Eltern in Trennung

Unterstützung von A wie Alimente bis Z wie Zwietracht

Trennen sich die Eltern, stehen Fami­lien vor emotio­na­len, orga­ni­sa­to­ri­schen und recht­li­chen Heraus­for­de­run­gen. Doch sie werden nicht allein gelas­sen. Im Kanton Zürich unter­stüt­zen verschie­dene Fach­stel­len sowohl die Eltern als auch ihre Kinder in dieser Lebens­lage.

Eine Tren­nung ist für die ganze Familie belas­tend. Die Eltern müssen einen Balan­ce­akt zwischen der eigenen emotio­na­len Verar­bei­tung und den Anfor­de­run­gen des Fami­li­en­all­tags voll­brin­gen. Gleich­zei­tig müssen sie Entscheide treffen, die den künf­ti­gen Lebens­ver­lauf aller Betei­lig­ten mass­geb­lich beein­flus­sen.

Kinder wiederum stehen vor der schwie­ri­gen Aufgabe, die Verän­de­run­gen in ihrer Familie zu verste­hen und zu akzep­tie­ren. Sie erleben nicht nur den Verlust der gewohn­ten fami­liä­ren Einheit, sondern geraten häufig auch in Loya­li­täts­kon­flikte und spüren Unsi­cher­heit hinsicht­lich ihrer Zukunft.

Trotz Tren­nung gute Eltern bleiben

Die Fach­per­so­nen der Kinder- und Jugend­hil­fe­zen­tren (kjz) des Kantons Zürich erleich­tern Fami­lien den Weg durch die Tren­nungs­phase – zum Beispiel indem sie Erzie­hungs­fra­gen klären oder bei der Rege­lung von Betreu­ung und Umgang unter­stüt­zen. Die Eltern kommen in der Regel für zwei bis fünf Gesprä­che in die Bera­tung, allein oder zu zweit. «Manch­mal beglei­ten wir sie auch über eine längere Zeit – immer so, dass es für die Eltern stimmt», erklärt Simone Gruen-Müller, Erzie­hungs­be­ra­te­rin im kjz Affol­tern. «Einige Eltern melden sich bei uns bereits vor der Tren­nung. Andere kommen vorbei, wenn nach der Tren­nung Schwie­rig­kei­ten auftre­ten.»

Nachdem die Fach­per­son die Bedürf­nisse der Betei­lig­ten und die Fami­li­en­ge­ge­ben­hei­ten ermit­telt hat, sucht sie zusam­men mit den Eltern nach Lösun­gen, wie diese ihre elter­li­chen Aufga­ben trotz Tren­nung meis­tern können. «Wir schauen zum Beispiel an, wie sie die Tren­nung den Kindern mittei­len oder nach aussen hin kommu­ni­zie­ren möchten», so Simone Gruen-Müller. Auch leiste die Fach­per­son Vermitt­lungs­ar­beit, indem sie zum Beispiel auf eine Stelle für recht­li­che Fragen, eine Media­tion oder thera­peu­ti­sche Ange­bote aufmerk­sam mache.

Mit Einfüh­lungs­ver­mö­gen und Fach­wis­sen

Viele Eltern in Tren­nung sind über­for­dert und unsi­cher, was sie ihren Kindern zumuten können. Oft über­schät­zen sie den Nach­wuchs. «Wir zeigen den Eltern auf, was für ein Kind im jewei­li­gen Alter gerade wichtig ist, etwa alters­ty­pi­sche Reak­tio­nen oder mögli­che Auswir­kun­gen. Jüngere Kinder zum Beispiel reagie­ren auf Tren­nun­gen anders als ältere», erklärt Simone Gruen-Müller. Viele Eltern seien erleich­tert, wenn sie die kind­li­che Sicht besser verstün­den. Beru­hi­gend wirke auch die Erkennt­nis, dass ein Kind, das sich gebor­gen und bei beiden Eltern­tei­len emotio­nal aufge­ho­ben fühle, sich auch bei einer Tren­nung gut weiter­ent­wi­ckeln könne. «Dabei erlebe ich immer wieder; wenn Eltern die Tren­nung aktiv und gemein­sam angehen, kann auch diese schmerz­hafte Erfah­rung zu einem frucht­ba­ren Prozess werden und die Bezie­hun­gen inner­halb der Familie stärken», so Simone Gruen-Müller.

Recht­li­che Orien­tie­rung und indi­vi­du­elle Wege

Wie sollen die Bezie­hun­gen zwischen den Fami­li­en­mit­glie­dern gestal­tet werden? Diese Frage führt bei einer Tren­nung auch zu recht­li­chen Heraus­for­de­run­gen. Die vier Regio­na­len Rechts­dienste (RRD) des Kantons Zürich unter­stüt­zen hierbei nicht mitein­an­der verhei­ra­tete Eltern, die sich trennen oder sich bereits getrennt haben. «Wir beraten und unter­stüt­zen diese Eltern bei der Vater­schafts­an­er­ken­nung auf dem Zivil­stands­amt, insbe­son­dere bei der Beschaf­fung der erfor­der­li­chen Doku­mente und beim direk­ten Kontakt mit dem Zivil­stands­amt», erklärt Sara Monig­atti, Leite­rin des RRD der Bezirke Affol­tern, Dieti­kon und Horgen. «Wir beraten die Kind­sel­tern zudem beim Thema elter­li­che Sorge, erar­bei­ten Eltern­ver­ein­ba­run­gen – zum Beispiel zur Betreu­ung – und erstel­len gemein­sam mit ihnen Unter­halts­ver­träge, die dann von der Kindes- und Erwach­se­nen­schutz­be­hörde KESB geneh­migt werden.» Hierfür ist es erfor­der­lich, dass die Eltern bereit sind, zusam­men nach Lösun­gen zu suchen und Verein­ba­run­gen zu treffen.

Ist diese frei­wil­lige Zusam­men­ar­beit der Eltern nicht gegeben, führen die RRD im Auftrag der KESB Beistand­schaf­ten zur gericht­li­chen Rege­lung der Vater­schaft sowie zu allfäl­li­gen Neben­punk­ten (Betreu­ung, elter­li­che Sorge, Unter­halt) durch. «Auch bei Beistand­schaf­ten versu­chen wir in aller Regel mit den Kind­sel­tern einver­nehm­li­che Lösun­gen oder Teil­lö­sun­gen zu erar­bei­ten – insbe­son­dere bei Betreu­ung und Unter­halt. Die selbst erar­bei­te­ten Verein­ba­run­gen sind meist näher an der fami­liä­ren Situa­tion», so Sara Monig­atti.

Das Wohl des Kindes im Fokus

Gene­rell geht es den Fach­per­so­nen der RRD immer darum, die Eltern auf dem Weg zu trag­fä­hi­gen Rege­lun­gen für ihre Kinder zu unter­stüt­zen. Die recht­li­chen Vorga­ben defi­nie­ren zwar den Rahmen – zum Beispiel im Unter­halts­recht –, doch besteht in vielen Berei­chen ein Ermes­sens­spiel­raum. In diesen Spiel­räu­men gilt es, Lösun­gen zu finden, die möglichst gut zu den Fami­lien passen. Genauso wie die kjz legen auch die RRD dabei grossen Wert auf das Kinds­wohl. «Als Bera­te­rin­nen und Mandats­trä­ger richten wir unser tägli­ches Handeln nach den Inter­es­sen und Bedürf­nis­sen des Kindes aus», bestä­tigt Sara Monig­atti. Denn die besten Lösun­gen seien die, die es dem Kind ermög­lich­ten, sich seinem Alter entspre­chend in psychi­scher, physi­scher, seeli­scher und sozia­ler Hinsicht optimal zu entwi­ckeln.

Unter­stüt­zung für Fami­lien in Tren­nung

Die Fach­per­so­nen der 13 kjz und des Zentrums Brei­ten­stein helfen Fami­lien im Kanton Zürich bei Themen zum Fami­li­en­all­tag und auch bei Tren­nung und Schei­dung.

Die Fach­per­so­nen der vier RRD des Kantons Zürich unter­stüt­zen nicht mitein­an­der verhei­ra­tete Eltern zu Fragen der Vater­schaft, des Unter­halts des Kindes und der elter­li­chen Sorge.

Für Fami­lien, die in der Stadt Zürich wohnen, sind die fünf städ­ti­schen Sozi­al­zen­tren zustän­dig.