Als nicht miteinander verheiratete Eltern können Sie sich bei den Regionalen Rechtsdiensten beraten lassen. Zu den Themen Vaterschaft, Unterhalt des Kindes und elterliche Sorge. Online, telefonisch oder vor Ort.
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Beim Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich gibt es zahlreiche Fachstellen. Wofür sind diese genau da? Wir stellen sie vor. In diesem Beitrag: die Regionalen Rechtsdienste.
Angebot
Wenn Eltern sich trennen, wird vieles kompliziert. Wie sollen sie das Sorgerecht regeln? Wie den Unterhalt? Wie bleibt das Elternteil ohne Sorgerecht mit dem Kind in Kontakt? Und nicht zuletzt: Was passiert, wenn sich die Eltern darüber nicht einig werden? Mit solchen Fragen können sich Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und im Kanton Zürich wohnen, an den zuständigen Regionalen Rechtsdienst (RRD) wenden. Die Fachpersonen der RRD beraten diese Eltern auch bei der rechtlichen Regelung der Vaterschaft und übernehmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) die Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz.
So können Sie sich beim RRD Ihres Bezirks beraten lassen
- telefonisch
- vor Ort
- online (Video-Meeting)
- auf Wunsch mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher
Wichtig: Ein ausführliches Beratungsgespräch zur Regelung des Unterhalts und der elterlichen Sorge erfordert immer das Einverständnis und das Mitwirken beider Elternteile. Andernfalls ist eine solche Beratung nicht möglich.
Die RRD unterstützen nicht miteinander verheiratete Eltern, wenn …
- sie die Vaterschaft regeln wollen. Die Vaterschaft muss bei nicht miteinander verheirateten Eltern rechtlich anerkannt werden.
- sie im Trennungsfall festlegen, wer wie viel zu den Lebenskosten des gemeinsamen Kindes beiträgt. Der Elternteil ohne Sorgerecht ist grundsätzlich unterhaltspflichtig.
- sie sich nach der Trennung gemeinsam um das Kind kümmern möchten.
Die RRD unterstützen Kinder und Jugendliche durch eine Beistandschaft, wenn …
- das Kind nach der Geburt nicht innert angemessener Frist vom Vater anerkannt wird und der Unterhalt noch nicht geklärt ist.
- sie an einem Straf- oder Opferhilfeverfahren beteiligt sind und die Eltern ihre Interessen nicht ausreichend wahrnehmen können.
- sie oder der Ehemann der Mutter die Vaterschaft anfechten.
In diesen Fällen übernehmen die RRD im Auftrag der KESB die Rechtsvertretung als Beiständin oder Beistand.
Das kostet das Angebot
Beratungen zum Thema Vaterschaft und die Mandatsführung durch die RRD sind kostenlos.
Bei Beratungen zu Unterhalt und elterlicher Sorge sind die ersten Beratungsstunden kostenlos. Wie viele Stunden kostenlos sind, hängt von der Anzahl gemeinsamer Kinder ab:
- 1 Kind: 10 Stunden kostenlos
- 2 Kinder: 15 Stunden kostenlos
- 3 oder mehr Kinder: 20 Stunden kostenlos
Für jede weitere Stunde wird eine Gebühr fällig. Diese ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.
Kontakt
Den zuständigen Regionalen Rechtsdienst finden Sie über Ihre Postleitzahl auf dieser Webseite.
Zahlen und Fakten
Im Kanton Zürich sind vier Regionale Rechtsdienste tätig. Sie teilen sich 11 der 12 Bezirke auf. Die Stadt Zürich hat für ihre Einwohnerinnen und Einwohner mit den Sozialen Diensten eine eigene Anlaufstelle.
In den RRD arbeiten 37 Personen, davon 24 Juristinnen und Juristen, 10 Sozialarbeiterinnen und 3 Mitarbeitende im Sekretariat (Stand Oktober 2025).
Im Jahr 2024 führten die RRD insgesamt 1494 Beratungen durch. Im gleichen Jahr wurden 678 Rechtsvertretungen geführt, davon 275 in Strafverfahren.
Je nach Kanton müssen Eltern bei einer Trennung oder Scheidung unterschiedlich vorgehen. Auf der Website des Kantons Zürich finden Sie Informationen, Anlaufstellen und Unterstützung für alle anstehenden Schritte.
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