Fachstellen im Fokus

Regionale Rechtsdienste

Beim Amt für Jugend und Berufs­be­ra­tung des Kantons Zürich gibt es zahl­rei­che Fach­stel­len. Wofür sind diese genau da? Wir stellen sie vor. In diesem Beitrag: die Regio­na­len Rechts­dienste.

Angebot

Wenn Eltern sich trennen, wird vieles kompli­ziert. Wie sollen sie das Sorge­recht regeln? Wie den Unter­halt? Wie bleibt das Eltern­teil ohne Sorge­recht mit dem Kind in Kontakt? Und nicht zuletzt: Was passiert, wenn sich die Eltern darüber nicht einig werden? Mit solchen Fragen können sich Eltern, die nicht mitein­an­der verhei­ra­tet sind und im Kanton Zürich wohnen, an den zustän­di­gen Regio­na­len Rechts­dienst (RRD) wenden. Die Fach­per­so­nen der RRD beraten diese Eltern auch bei der recht­li­chen Rege­lung der Vater­schaft und über­neh­men im Auftrag der Kindes- und Erwach­se­nen­schutz­be­hör­den (KESB) die Rechts­ver­tre­tung von Kindern und Jugend­li­chen im Kindes­schutz.

So können Sie sich beim RRD Ihres Bezirks beraten lassen

  • tele­fo­nisch
  • vor Ort
  • online (Video-Meeting)
  • auf Wunsch mit einer Dolmet­sche­rin oder einem Dolmet­scher

Wichtig: Ein ausführ­li­ches Bera­tungs­ge­spräch zur Rege­lung des Unter­halts und der elter­li­chen Sorge erfor­dert immer das Einver­ständ­nis und das Mitwir­ken beider Eltern­teile. Andern­falls ist eine solche Bera­tung nicht möglich.

Die RRD unter­stüt­zen nicht mitein­an­der verhei­ra­tete Eltern, wenn …

  • sie die Vater­schaft regeln wollen. Die Vater­schaft muss bei nicht mitein­an­der verhei­ra­te­ten Eltern recht­lich aner­kannt werden.
  • sie im Tren­nungs­fall fest­le­gen, wer wie viel zu den Lebens­kos­ten des gemein­sa­men Kindes beiträgt. Der Eltern­teil ohne Sorge­recht ist grund­sätz­lich unter­halts­pflich­tig.
  • sie sich nach der Tren­nung gemein­sam um das Kind kümmern möchten.

Die RRD unter­stüt­zen Kinder und Jugend­li­che durch eine Beistand­schaft, wenn …

  • das Kind nach der Geburt nicht innert ange­mes­se­ner Frist vom Vater aner­kannt wird und der Unter­halt noch nicht geklärt ist.
  • sie an einem Straf- oder Opfer­hil­fe­ver­fah­ren betei­ligt sind und die Eltern ihre Inter­es­sen nicht ausrei­chend wahr­neh­men können.
  • sie oder der Ehemann der Mutter die Vater­schaft anfech­ten.

In diesen Fällen über­neh­men die RRD im Auftrag der KESB die Rechts­ver­tre­tung als Beistän­din oder Beistand.

Das kostet das Angebot

Bera­tun­gen zum Thema Vater­schaft und die Mandats­füh­rung durch die RRD sind kosten­los.

Bei Bera­tun­gen zu Unter­halt und elter­li­cher Sorge sind die ersten Bera­tungs­stun­den kosten­los. Wie viele Stunden kosten­los sind, hängt von der Anzahl gemein­sa­mer Kinder ab:

  • 1 Kind: 10 Stunden kosten­los
  • 2 Kinder: 15 Stunden kosten­los
  • 3 oder mehr Kinder: 20 Stunden kosten­los

Für jede weitere Stunde wird eine Gebühr fällig. Diese ist abhän­gig vom Einkom­men und Vermö­gen der Eltern.

Kontakt

Den zustän­di­gen Regio­na­len Rechts­dienst finden Sie über Ihre Post­leit­zahl auf dieser Webseite.

Zahlen und Fakten

Im Kanton Zürich sind vier Regio­nale Rechts­dienste tätig. Sie teilen sich 11 der 12 Bezirke auf. Die Stadt Zürich hat für ihre Einwoh­ne­rin­nen und Einwoh­ner mit den Sozia­len Diens­ten eine eigene Anlauf­stelle.

In den RRD arbei­ten 37 Perso­nen, davon 24 Juris­tin­nen und Juris­ten, 10 Sozi­al­ar­bei­te­rin­nen und 3 Mitar­bei­tende im Sekre­ta­riat (Stand Oktober 2025).

Im Jahr 2024 führten die RRD insge­samt 1494 Bera­tun­gen durch. Im glei­chen Jahr wurden 678 Rechts­ver­tre­tun­gen geführt, davon 275 in Straf­ver­fah­ren.