Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
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Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Fachteam unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Unsere Tochter (15) lebt seit mehr als zehn Jahren zu 50 Prozent bei ihrem Vater und zu 50 Prozent bei mir. Nun möchte sie am liebsten ganz zu mir ziehen. Ihr Vater ist damit jedoch nicht einverstanden. Kann die Tochter dies selbst entscheiden? Gibt es eine Stelle, die eine neue Regelung erarbeiten könnte?
Liebe Mutter
Schön, dass Sie sich mit diesen wichtigen Fragen an die kjz-Sprechstunde wenden.
Offenbar hat die alternierende Obhut über einen langen Zeitraum funktioniert; da haben Sie als Eltern viel geleistet! Diese Betreuungsregelung hat Ihrer Tochter während vielen Jahren ermöglicht, den Alltag mit beiden Elternteilen zu leben. Das Pendeln zwischen dem mütterlichen und väterlichen Haushalt kann für Kinder und Jugendliche jedoch auch anstrengend sein. Ihre inzwischen jugendliche Tochter formuliert jetzt den Wunsch, den Lebensmittelpunkt ganz in ihr Zuhause bei der Mutter zu verlagern.
Sie fragen auch, ob Ihre 15-jährige Tochter selbst entscheiden kann, wo sie wohnen möchte. Weil mit der Neuregelung der Obhut wichtige rechtliche und finanzielle Fragen verknüpft sind, kann Ihre Tochter dies nicht selbst bestimmen, den Behörden kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Mit 15 Jahren ist Ihre Tochter jedoch in dieser Frage als urteilsfähig zu sehen, deshalb sollen ihr Wille und ihre Bedürfnisse beim Entscheid ein grosses Gewicht erhalten.
Ein Wechsel von der alternierenden Obhut zur alleinigen Obhut hat finanzielle Auswirkungen. Der Vater wäre in diesem Fall verpflichtet, Unterhaltsbeiträge zu bezahlen. Wie Sie schreiben, ist er mit der gewünschten Veränderung nicht einverstanden. Falls Sie früher miteinander verheiratet waren und die alternierende Obhut sowie der Unterhalt in einem Scheidungsurteil geregelt wurden, können Sie als Eltern bei der Stelle «Paarberatung & Mediation Kanton Zürich» eine neue Regelung der Betreuungs- und Unterhaltsregelung erarbeiten und diese von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigen lassen. Falls der Vater nicht zu einer Mediation bereit ist oder keine Einigung erzielt werden kann, ist für die Abänderung des Scheidungsurteils das Gericht zuständig.
Wenn Sie als Eltern nie miteinander verheiratet waren, können Sie sich beim Regionalen Rechtsdienst (RRD) des Kantons Zürich beraten lassen. Dies bedingt jedoch, dass beide Elternteile an der Beratung teilnehmen. Eine mit Unterstützung des RRD erarbeitete einvernehmliche Neuregelung der Obhut und des Unterhalts können Sie von der zuständigen KESB genehmigen lassen. Falls es bezüglich der Regelung des Unterhalts zu keiner Einigung kommt, ist auch in diesem Fall das Gericht zuständig.
Sie können sich für eine Beratung an das kjz in Ihrer Nähe wenden und dort in einem moderierten Gesprächsrahmen zu dritt eine Auslegeordnung vornehmen, die Positionen klären und versuchen, eine neue Betreuungsregelung zu finden. Ihre Tochter soll dabei den gebührenden Raum bekommen.
Ich wünsche Ihnen als Eltern und Ihrer Tochter, dass Sie gemeinsam eine stimmige Lösung finden.
Chatrina Reichenbacher (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team
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Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».