Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotDas Recht auf gewaltfreie Erziehung
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
Artikel 19, 32 und 34
Hören Sie, warum dieses Recht für die Arbeit im kjz zentral ist:
«Die meisten Eltern sind verzweifelt und leiden darunter, wenn sie ihr Kind schon wegen der kleinsten Kleinigkeit anschreien und bestrafen. Sie erschrecken über sich selbst und leiden unter Schuldgefühlen. Gemeinsam versuchen wir, ihre bisherige Lösungen zu hinterfragen, ihr Verhalten besser zu verstehen sowie neue Lösungswege wie die gewaltfreie Kommunikation auszuprobieren.»
Kinder haben Rechte! Jedes Kind soll gesund und sicher aufwachsen, sein Potenzial entfalten können, angehört und ernst genommen werden. Das hat die UNO-Generalversammlung in der Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 festgeschrieben. Die in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte sind international gültig und stellen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar.
Kinder erhalten diese speziellen Rechte, weil sie besonders verletzlich sind. Sie können aber ihre Rechte nicht alleine durchsetzen. Die Verwirklichung der Kinderrechte muss deshalb im Dreieck Staat – Eltern – Kinder stattfinden. Eltern haben das Recht und gleichzeitig auch die Pflicht, ihre Kinder zu beschützen, zu fördern und anzuleiten. Der Staat schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, und einzugreifen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gewachsen sind.
Das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB) und seine Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) nehmen diesen Auftrag seit über 100 Jahren wahr.