Tag der Kinderrechte

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Miss­brauch und Ausbeu­tung.
Artikel 19, 32 und 34

Hören Sie, warum dieses Recht für die Arbeit im kjz zentral ist:
«Die meisten Eltern sind verzwei­felt und leiden darun­ter, wenn sie ihr Kind schon wegen der kleins­ten Klei­nig­keit anschreien und bestra­fen. Sie erschre­cken über sich selbst und leiden unter Schuld­ge­füh­len. Gemein­sam versu­chen wir, ihre bishe­rige Lösun­gen zu hinter­fra­gen, ihr Verhal­ten besser zu verste­hen sowie neue Lösungs­wege wie die gewalt­freie Kommu­ni­ka­tion auszu­pro­bie­ren.»

Simone Gruen-Müller ist Erziehungsberaterin im kjz Affoltern. Sie ist Fachpsychologin SBAP in Kinder- und Jugendpsychologie, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin SBAP und Spezialistin bei OHG-Befragungen.

Simone Gruen-Müller

Simone Gruen-Müller ist Erziehungsberaterin im kjz Affoltern. Sie ist Fachpsychologin SBAP in Kinder- und Jugendpsychologie, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin SBAP und Spezialistin bei OHG-Befragungen. Während vieler Jahre war sie im schulpsychologischen Dienst, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der eigenen Praxis tätig.

Kinder haben Rechte! Jedes Kind soll gesund und sicher aufwach­sen, sein Poten­zial entfal­ten können, ange­hört und ernst genom­men werden. Das hat die UNO-Gene­ral­ver­samm­lung in der Konven­tion über die Rechte des Kindes vom 20. Novem­ber 1989 fest­ge­schrie­ben. Die in 54 Arti­keln fest­ge­hal­te­nen Kinder­rechte sind inter­na­tio­nal gültig und stellen völker­recht­lich verbind­li­che Mindest­stan­dards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar.

Kinder erhal­ten diese spezi­el­len Rechte, weil sie beson­ders verletz­lich sind. Sie können aber ihre Rechte nicht alleine durch­set­zen. Die Verwirk­li­chung der Kinder­rechte muss deshalb im Dreieck Staat – Eltern – Kinder statt­fin­den. Eltern haben das Recht und gleich­zei­tig auch die Pflicht, ihre Kinder zu beschützen, zu fördern und anzu­lei­ten. Der Staat schafft die notwen­di­gen Voraus­set­zun­gen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, und einzu­grei­fen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gewach­sen sind.

Das Amt für Jugend und Berufs­be­ra­tung des Kantons Zürich (AJB) und seine Kinder- und Jugend­hil­fe­zen­tren (kjz) nehmen diesen Auftrag seit über 100 Jahren wahr.