Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotDas Recht auf Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
Artikel 31
Hören Sie, warum dieses Recht für die Arbeit im kjz zentral ist:
«Beim Spielen geht es darum, den kindlichen Körper zu fordern und zu trainieren. Es geht aber auch darum, Grenzen kennen zu lernen, verlieren zu lernen und zu merken was Frustration ist. Bei Fragen zur Entwicklung oder der sozialen Kompetenzen von Kindern, können Spielsituationen sehr aufschlussreich sein.»
Kinder haben Rechte! Jedes Kind soll gesund und sicher aufwachsen, sein Potenzial entfalten können, angehört und ernst genommen werden. Das hat die UNO-Generalversammlung in der Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 festgeschrieben. Die in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte sind international gültig und stellen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar.
Kinder erhalten diese speziellen Rechte, weil sie besonders verletzlich sind. Sie können aber ihre Rechte nicht alleine durchsetzen. Die Verwirklichung der Kinderrechte muss deshalb im Dreieck Staat – Eltern – Kinder stattfinden. Eltern haben das Recht und gleichzeitig auch die Pflicht, ihre Kinder zu beschützen, zu fördern und anzuleiten. Der Staat schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen, und einzugreifen, wenn sie dieser Aufgabe nicht gewachsen sind.
Das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich und seine Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) nehmen diesen Auftrag seit über 100 Jahren wahr.