Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-Beratungsangebot«Was kann ich tun, wenn die Schule meinen Sohn in die Sonderschule schicken will?»
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Fachteam unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Mein Sohn hat leichtes ADHS. Die Schule will ihn in eine Sonderschule schicken. Ich möchte das nicht. Ich weiss nicht, wie weiter. Was kann ich tun?
Liebe Mutter / Lieber Vater
Vielen Dank für Ihre Frage. Da ich so wenige Angaben habe, stellen sich mir viele Fragen. Weshalb möchten Sie nicht, dass Ihr Sohn in eine Sonderschule kommt? Sind Ängste und Sorgen bei Ihnen oder Ihrem Sohn vorhanden? Und falls ja, welche? Wie hat die Schule versucht, Ihren Sohn zu integrieren? Wie ist die Zusammenarbeit zwischen der Schule und Ihnen? Wurde die Schulsozialarbeit mit einbezogen? Diese könnte auch unterstützen bei Konflikten zwischen Schule und Ihnen. Wurden Sie von der Schule bei jedem Schritt miteinbezogen? Wie geht es Ihrem Sohn in der Schule? Und noch viele Fragen mehr …
Aus Ihrer eingereichten Frage kann ich auch nicht entnehmen, wie weit der Prozess der Schule für eine sonderpädagogische Massnahme für eine Sonderschule gediehen ist. Deshalb fasse ich den Ablauf kurz und vereinfacht zusammen und zeige, wie Sie sich wehren können.
Zuerst versucht die Schule, das Kind mit verschiedenen Massnahmen in die Regelklasse zu integrieren. Wenn dies nach Meinung der Schule nicht geht, beantragt sie eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst. Dieser führt das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) durch und erstellt eine Empfehlung (SAV-Bericht). Die Schulpflege entscheidet anschliessend darüber, ob eine Sonderschulung in Frage kommt oder nicht. Den Eltern sollten sie das rechtliche Gehör gewährleisten. Die Schulpflege stellt den Eltern eine schriftliche Anordnung aus – unter anderem mit einer Rechtsmittelbelehrung. In der Rechtsmittelbelehrung steht, wo und wie sich die Eltern gegen die Anordnung wehren können.
Für genauere Ausführungen zu jedem Schritt im Prozess verweise ich Sie auf die Bildungs-Website des Kantons Zürich.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute und hoffe, dass eine gute Lösung gefunden wird, damit Ihr Sohn sein volles Potenzial in der Schule und in der Freizeit ausschöpfen kann.
Linda Blum (Jugend- und Familienberaterin) und das kjz-Team
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Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».