Sein Vater wohnt ebenfalls in der Nähe in einer Mietwohnung, er verbringt jedes zweite Wochenende bei ihm
Simon Eggeschwiler* ist zehn Jahre alt. Er lebt mit seiner Mutter, seiner älteren Schwester Claudia und den Grosseltern in einem Mehrgenerationenhaus. Sein Vater wohnt ebenfalls in der Nähe in einer Mietwohnung, er verbringt jedes zweite Wochenende bei ihm. Über Mittag und nach der Schule geht Simon jeweils selbstständig in den Hort, da seine Mutter an vier Tagen die Woche erwerbstätig ist. Dort isst er mit den Schulkameraden und macht anschliessend die Hausaufgaben. Anlässlich der Scheidung der Eltern war für den zuständigen Bezirksrichter die zentrale Frage gewesen, wie das «Kindeswohl» geschützt werden kann. Das zukünftige Wohnmodell erachtete er dabei als massgebend. Simon Eggeschwiler und seine Schwester wurden entsprechend angehört. Die Eltern haben gemeinsam mit Simon und Claudia entschieden, dass die Kinder weiterhin bei der Mutter leben und regelmässig die Wochenenden beim Vater verbringen werden. Simon Eggeschwiler, den die Trennung sehr belastet und in der Schule zurückgeworfen hatte, erhielt Unterstützung durch eine Psychologin. Inzwischen hat er sich in die neue Situation gut eingelebt. Die Ferien verbringt er abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater.
Fakt I
Seit 1. Juli 2014 wird gemäss Artikel 296, Absatz 2 des Zivilgesetzbuches beiden Elternteilen das Sorgerecht erteilt, wenn dies dem «Kindeswohl» dient. Eine Unterscheidung zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern wird nicht mehr gemacht. Das revidierte Unterhaltsrecht trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Die zuständige Behörde muss neu bei einer Scheidung die Möglichkeit der alternierenden Obhut prüfen, sofern dies ein Elternteil oder das Kind verlangt. Die alternierende Obhut ist bislang jedoch noch nicht der Regelfall.
Fakt II
Seit 1970 gewann der Anteil an Einpersonenhaushalten stark an Bedeutung, während Paarhaushalte mit Kindern prozentual an Gewicht verloren. Ebenfalls leicht zugenommen haben Paarhaushalte ohne Kinder.
* Die Protagonistinnen und Protagonisten der Zeit sind fiktive Figuren. Sie sind bei ihrer Erstnennung durch einen Asterisk gekennzeichnet.