kjz-Sprechstunde

«Wo kann ich die Alimentenvereinbarung mit meiner getrennt lebenden Frau überprüfen lassen?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Fach­team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Meine Frau und ich leben seit einiger Zeit getrennt. Eine Schei­dung haben wir bisher nicht einge­reicht. Über die Alimente haben wir uns bereits verstän­digt. Gerne möchte ich mich dazu beraten lassen, um unsere Verein­ba­rung besser einschät­zen zu können.
Bin ich mit diesem Anlie­gen bei Ihnen an der rich­ti­gen Stelle? Müssen wir beide an der Bera­tung teil­neh­men? Oder kann ich auch allein einen Termin wahr­neh­men?

Lieber Vater

Eine Tren­nung ist für die ganze Familie eine heraus­for­dernde Zeit. Vieles muss bespro­chen und geklärt werden. Dass Sie sich bereits über die Alimente einigen konnten, ist ein wich­ti­ger Schritt und schafft eine gute Grund­lage für weitere Abspra­chen – etwa zur Betreu­ung Ihres Kindes. Die elter­li­che Sorge wird in der Regel gemein­sam ausge­übt. Eine gute Verstän­di­gung hilft Ihnen dabei, wich­tige Entscheide für Ihr Kind gemein­sam zu treffen.

Können Sie sich über den Unter­halt nicht einigen, entschei­det im Schei­dungs­ver­fah­ren das zustän­dige Bezirks­ge­richt. Dabei berück­sich­tigt es die Betreu­ungs­si­tua­tion Ihrer gemein­sa­men Kinder sowie die wirt­schaft­li­chen Verhält­nisse beider Eltern­teile. Sie haben die Möglich­keit, beim Bezirks­ge­richt eine kurze tele­fo­ni­sche Bera­tung in Anspruch zu nehmen.

Merk­blät­ter und Check­lis­ten

Die Zürcher Gerichte bieten Ehepaa­ren mit gemein­sa­men Kindern verschie­dene Merk­blät­ter und Check­lis­ten zur Schei­dung an.

Eine weitere Anlauf­stelle ist die Paar­be­ra­tung und Media­tion des Kantons Zürich. Sie bietet eine einma­lige Rechts­be­ra­tung zu Tren­nung und Schei­dung an, die 200 Franken pro Stunde kostet. Zudem können Sie gemein­sam eine Media­tion in Anspruch nehmen. Diese ist in der Regel eben­falls kosten­pflich­tig.

Auf der Website Eltern in Tren­nung des Kantons Zürich finden Sie diverse Anlauf­stel­len und Ange­bote, die Sie in Anspruch nehmen können, etwa der Kurs «Eltern bleiben».

Im kjz in Ihrer Nähe erhal­ten Sie Bera­tung zu Betreu­ungs- und Umgangs­re­ge­lung sowie zu Erzie­hungs­fra­gen bei Tren­nung und Schei­dung. Um eine gemein­same Rege­lung zu Betreu­ung und Umgang auszu­ar­bei­ten, müssen beide Eltern­teile an der Bera­tung teil­neh­men. Bei Erzie­hungs­fra­gen können Sie sich je nach Thema auch allein beraten lassen.

Wir wünschen Ihnen für Ihren weite­ren Weg alles Gute!

Maria Knecht-Jenny (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».