147 von Pro Juventute bietet Kindern und Jugendlichen vertrauliche und kostenlose Beratung rund um die Uhr.
Beratung und Hilfe 147«Dürfen die Eltern meiner Freundin (18) ihr den Kontakt zu mir (15) verbieten?»
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Fachteam unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Ich (bald 16) war ein paar Jahre mit einem jetzt 18-jährigen Mädchen befreundet. Vor zwei Monaten hat sie mir ihre Liebe gestanden. Mich hat der Altersunterschied nicht gestört. Solange wir keine sexuellen Handlungen vornehmen, ist das nicht verboten, oder?
Ihre Eltern haben aber etwas gegen unsere Beziehung. Sie haben mir diese Woche geschrieben, dass sie aus Sorge um ihre Tochter und wegen der Altersdifferenz keinen Kontakt zwischen uns möchten. Es ginge ihnen um den Schutz und die Ruhe in ihrer Familie.
Dürfen ihre Eltern uns den Kontakt verbieten? Wir schreiben hauptsächlich über das Handy. Dürfen sie ihr das Handy wegnehmen? Falls nein, was kann ich dagegen machen? Ich weiss nicht, was ich tun soll. Ich habe sie sehr gern.
Liebe/r Jugendliche/r
Sicherlich ist es aufregend und schön, wenn eine gute Freundin ihre Liebe gesteht. Leider geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, ob Sie diese Gefühle erwidern ober ob sie Ihrer Freundin nach wie vor lediglich freundschaftlich zugetan sind.
Natürlich dürfen Sie mit der jungen Frau befreundet sein. Straffrei sexuell verkehren dürfen Jugendliche oder junge Erwachsene mit Jugendlichen, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Die Eltern Ihrer Freundin machen sich Sorgen und wollen sie und die Familie schützen. Das ist nachvollziehbar. Da Ihre Freundin jedoch bereits 18 Jahre alt und damit volljährig ist, dürfen ihre Eltern ihr den Umgang oder den Kontakt mit Ihnen oder anderen Personen nicht verbieten. Auch ihr Handy dürfen sie ihr nicht wegnehmen, sofern es ihr gehört und sie es selbst finanziert.
Ich rate Ihnen, die Situation mit Ihrer Freundin zusammen zu besprechen. Wie sieht sie das alles? Danach würde ich es gut finden, wenn Sie zusammen mit Ihrer Freundin das Gespräch mit ihren Eltern suchen, damit sie Sie besser kennenlernen und sich ein Bild von Ihnen machen können. Dass Sie sich an uns wenden und um Rat fragen, zeugt von Reife und Vernunft. Diese Seite sollten Sie auch den Eltern Ihrer Freundin zeigen.
Ich rate Ihnen auch, sich gemeinsam mit Ihrer Freundin oder allein gründlich über verschiedene Verhütungsmethoden zu informieren, sollte sich Ihre Beziehung in diese Richtung entwickelt. Auch dies zeugt von Verantwortung und Vernunft und ist unerlässlich. Ihre Freundin kann sich ausserdem, sofern sie das möchte, an die Fachstelle ÜBER18 wenden, die zu diversen Themen rund ums Erwachsenwerden informiert und entsprechende Beratungen dazu anbietet.
Anita Minihoffer (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team
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Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».