kjz-Sprechstunde

«Dürfen die Eltern meiner Freundin (18) ihr den Kontakt zu mir (15) verbieten?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Fach­team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Ich (bald 16) war ein paar Jahre mit einem jetzt 18-jähri­gen Mädchen befreun­det. Vor zwei Monaten hat sie mir ihre Liebe gestan­den. Mich hat der Alters­un­ter­schied nicht gestört. Solange wir keine sexu­el­len Hand­lun­gen vorneh­men, ist das nicht verbo­ten, oder?
Ihre Eltern haben aber etwas gegen unsere Bezie­hung. Sie haben mir diese Woche geschrie­ben, dass sie aus Sorge um ihre Tochter und wegen der Alters­dif­fe­renz keinen Kontakt zwischen uns möchten. Es ginge ihnen um den Schutz und die Ruhe in ihrer Familie.
Dürfen ihre Eltern uns den Kontakt verbie­ten? Wir schrei­ben haupt­säch­lich über das Handy. Dürfen sie ihr das Handy wegneh­men? Falls nein, was kann ich dagegen machen? Ich weiss nicht, was ich tun soll. Ich habe sie sehr gern.

Liebe/r Jugendliche/r

Sicher­lich ist es aufre­gend und schön, wenn eine gute Freun­din ihre Liebe gesteht. Leider geht aus Ihrem Schrei­ben nicht hervor, ob Sie diese Gefühle erwi­dern ober ob sie Ihrer Freun­din nach wie vor ledig­lich freund­schaft­lich zugetan sind.

Natür­lich dürfen Sie mit der jungen Frau befreun­det sein. Straf­frei sexuell verkeh­ren dürfen Jugend­li­che oder junge Erwach­sene mit Jugend­li­chen, wenn der Alters­un­ter­schied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Die Eltern Ihrer Freun­din machen sich Sorgen und wollen sie und die Familie schüt­zen. Das ist nach­voll­zieh­bar. Da Ihre Freun­din jedoch bereits 18 Jahre alt und damit voll­jäh­rig ist, dürfen ihre Eltern ihr den Umgang oder den Kontakt mit Ihnen oder anderen Perso­nen nicht verbie­ten. Auch ihr Handy dürfen sie ihr nicht wegneh­men, sofern es ihr gehört und sie es selbst finan­ziert.

Ich rate Ihnen, die Situa­tion mit Ihrer Freun­din zusam­men zu bespre­chen. Wie sieht sie das alles? Danach würde ich es gut finden, wenn Sie zusam­men mit Ihrer Freun­din das Gespräch mit ihren Eltern suchen, damit sie Sie besser kennen­ler­nen und sich ein Bild von Ihnen machen können. Dass Sie sich an uns wenden und um Rat fragen, zeugt von Reife und Vernunft. Diese Seite sollten Sie auch den Eltern Ihrer Freun­din zeigen.

Ich rate Ihnen auch, sich gemein­sam mit Ihrer Freun­din oder allein gründ­lich über verschie­dene Verhü­tungs­me­tho­den zu infor­mie­ren, sollte sich Ihre Bezie­hung in diese Rich­tung entwi­ckelt. Auch dies zeugt von Verant­wor­tung und Vernunft und ist uner­läss­lich. Ihre Freun­din kann sich ausser­dem, sofern sie das möchte, an die Fach­stelle ÜBER18 wenden, die zu diver­sen Themen rund ums Erwach­sen­wer­den infor­miert und entspre­chende Bera­tun­gen dazu anbie­tet.

Anita Mini­hof­fer (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».