Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-Beratungsangebot«Müssen meine Kinder (10, 12 und 14) Kontakt zum Vater haben, obwohl sie nicht wollen?»
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Fachteam unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Meine drei Kinder (10,12 und 14) lehnen den Kontakt zum Vater ab. Vor zwei Jahren endete ein Vorfall von häuslicher, psychischer Gewalt mit einer Anzeige und dreimonatigem Kontakt- und Rayonverbot für den Vater. Seither haben die Kinder keinen Kontakt mehr zu ihm.
Nun schickt mir mein Ex-Mann wieder täglich mehrere SMS und schreibt, dass er alles tun werde, um die Kinder zurückzuholen und ich sie verlieren werde. Er droht, mir alles wegzunehmen. Die Älteste hat ihm im vergangenen Herbst ein E-Mail geschickt und ihm mitgeteilt, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihm will. Die beiden anderen lehnen den Kontakt ebenfalls strikt ab.
Der Vater hatte sich nicht oder nur wenig um die Kinder gekümmert. Die Beziehung zwischen ihm und den Kindern war bereits vor der Trennung sehr kalt und gefühlslos. Da nun die Scheidung nach zwei Trennungsjahren vollzogen wird, haben die Kinder Angst, dass sie zu etwas gezwungen werden, was sie nicht wollen.
Was kann nun auf uns zukommen? Wie soll ich mich verhalten? Ein normales Gespräch mit meinem Ex-Mann ist nicht möglich. Er will nur seine Rechte einfordern; was die Kinder wollen, interessiert ihn nicht.
Liebe Mutter
Danke, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das kjz wenden.
Die Situation, in der Sie stecken, scheint Verunsicherung und Angst in Ihnen und wahrscheinlich auch in Ihren Kindern hervorzurufen, nicht zuletzt wegen den Erfahrungen, die Sie in der Vergangenheit gemacht haben.
In der zweijährigen Trennungsphase hatten die Kinder keinen Kontakt zum Vater. Das ist eine lange Zeit. Der Vater wünscht nun wieder Kontakt zu seinen Kindern und scheint Sie damit unter Druck zu setzen. Wenn Sie oder der Vater nun nach zwei Trennungsjahren die Scheidung einreichen, ist für die Dauer des Verfahrens das Bezirksgericht zuständig. Die Kinder werden im Laufe des Verfahrens bei Gericht angehört werden. Sie sind alle drei in einem Alter, in dem sie ihren Willen äussern können. Grundsätzlich haben sowohl Kinder als auch Eltern ein Recht auf Kontakte. Das Gericht kann je nach Situation individuell festlegen, welcher Art die Kontakte sind und wie sie ausgestaltet werden oder ob es überhaupt welche gibt.
In der Gestaltung der Kontakte gibt es viele Möglichkeiten. Die Kontakte müssen nicht zwingend persönlich stattfinden; sie können durch Fachpersonen begleitet an neutralen Orten stattfinden oder nur schriftlich oder in Form von Erinnerungskontakten. Das Gericht wird gegebenenfalls eine Beistandschaft zur Regelung des persönlichen Verkehrs errichten, in der dann eine Beistandsperson den Auftrag erhält, die Kontakte respektive die Betreuungszeiten, wie vom Gericht entschieden, zu begleiten und Eltern und Kinder bei der Umsetzung zu unterstützen.
Sollten Sie sich durch den Vater bedroht fühlen, können Sie sich jederzeit an die Polizei oder an das Frauennottelefon wenden.
Wenn es für Sie möglich ist, mit dem Vater in einen Dialog zu treten, können Sie sich bei Bedarf zusammen mit dem Ex-Mann und den Kindern an das kjz in Ihrer Nähe wenden. In einem moderierten Gespräch wird es darum gehen, die Meinungen und Wünsche aller Beteiligten darzulegen. Auch die Meinungen Ihrer Kinder sollen dabei gebührend Raum bekommen.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Lösung für Sie alle finden.
Anita Minihoffer (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team
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Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».