«Was kostet uns die Beistandschaft für unser Kind?»
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Experten-Team unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Die KESB hat für unser Kind eine Beistandschaft geprüft und errichtet. Wir sind verunsichert. Kommen nun Kosten auf uns zu? Und falls ja, wie hoch werden sie sein?
Familie A.
Liebe Familie A.
Um eine Kindesbeistandschaft zu prüfen und zu errichten, muss die KESB ein sogenanntes Verfahren eröffnen. Die Verfahren von der KESB sind in der Regel kostenpflichtig, wobei die Kosten zwischen 200 und 10'000 Franken betragen. Die KESB kann aber auch auf die Erhebung von Kosten verzichten, beispielsweise wenn Eltern von Sozialhilfe leben.
Wie die Kosten bemessen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom zeitlichen Aufwand oder von der Komplexität des Verfahrens. Müssen beispielsweise ausserordentlich viele Fachstellen oder sogar Personen im Ausland befragt werden, um eine Beistandschaft für ein Kind zu prüfen, wird das KESB-Verfahren aufwendiger, komplexer und damit auch teurer.
Wenn die KESB nach Abschluss des Verfahrens bei Ihnen eine Gebühr erhebt und Sie kein Geld haben, um die Rechnung zu bezahlen, können Sie ein sogenanntes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Bei Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege wird Ihnen die Gebühr erlassen und der Staat kommt für die Kosten auf.
Wenn die Beistandschaft für Ihr Kind dann läuft, kostet sie nichts mehr für Sie.
Anna Gygax (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team