kjz-Sprechstunde

«Was kostet uns die Beistandschaft für unser Kind?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz
Die KESB hat für unser Kind eine Beistand­schaft geprüft und errich­tet. Wir sind verun­si­chert. Kommen nun Kosten auf uns zu? Und falls ja, wie hoch werden sie sein?
Familie A.

Liebe Familie A.

Um eine Kindes­bei­stand­schaft zu prüfen und zu errich­ten, muss die KESB ein soge­nann­tes Verfah­ren eröff­nen. Die Verfah­ren von der KESB sind in der Regel kosten­pflich­tig, wobei die Kosten zwischen 200 und 10'000 Franken betra­gen. Die KESB kann aber auch auf die Erhe­bung von Kosten verzich­ten, beispiels­weise wenn Eltern von Sozi­al­hilfe leben.

Wie die Kosten bemes­sen werden, hängt von verschie­de­nen Fakto­ren ab, etwa vom zeit­li­chen Aufwand oder von der Komple­xi­tät des Verfah­rens. Müssen beispiels­weise ausser­or­dent­lich viele Fach­stel­len oder sogar Perso­nen im Ausland befragt werden, um eine Beistand­schaft für ein Kind zu prüfen, wird das KESB-Verfah­ren aufwen­di­ger, komple­xer und damit auch teurer.

Wenn die KESB nach Abschluss des Verfah­rens bei Ihnen eine Gebühr erhebt und Sie kein Geld haben, um die Rech­nung zu bezah­len, können Sie ein soge­nann­tes Gesuch um unent­gelt­li­che Rechts­pflege stellen. Bei Anspruch auf unent­gelt­li­che Rechts­pflege wird Ihnen die Gebühr erlas­sen und der Staat kommt für die Kosten auf.

Wenn die Beistand­schaft für Ihr Kind dann läuft, kostet sie nichts mehr für Sie.

Anna Gygax (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team