Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-Beratungsangebot«Muss ich als getrennt lebender Vater den Sprachaufenthalt meines Sohnes mitfinanzieren?»
Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei grösster Elternliebe froh um ein bisschen Unterstützung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung weiss das Experten-Team unserer kjz-Sprechstunde Rat. Kompetent, anonym und unkompliziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!
Liebes kjz
Mein Sohn lebt bei meiner Ex-Frau. Wir haben uns auf 480.- Unterhalt und 320.- Ausbildungsgeld geeinigt, und wenn Arzt- oder Ausbildungskosten (wie Schulmaterial oder Lager) 1000.- übersteigen, diese zu halbieren. Jetzt möchte mein Sohn einen 2-wöchigen Sprachaufenthalt machen und meine Ex-Frau möchte, dass ich die Hälfte der Kosten übernehme. Der Sprachaufenthalt ist aber nicht von der Schule oder dem Lehrbetrieb verlangt und freiwillig. Muss ich dann trotzdem die Hälfte bezahlen?
Vater
Lieber Vater
Es ist toll, dass Sie sich auch als getrennt lebender Vater Gedanken um die Ausbildung Ihres Sohnes machen. Und es ist verständlich, dass Sie die Kosten/den Nutzen des Sprachaufenthaltes abwägen wollen.
Im Rahmen der Ausbildung eines Kindes braucht es viele Entscheidungen und es entstehen beträchtliche Kosten, bevor das Kind beruflich auf eigenen Beinen stehen kann. Damit kämpfen viele Eltern. Was ausserordentliche Kosten sind (also Kosten ausserhalb ihrer individuellen schriftlichen Regelung), müssen Eltern gemeinsam regeln – unabhängig davon, ob sie davor verheiratet waren und ein Gerichtsurteil vorliegt oder ob sie die Kosten im Rahmen eines Unterhaltsvertrags vereinbart haben.
Tatsache ist, dass Investitionen in Bildung einem Kind sicher in der einen oder anderen Weise zu Gute kommen. Es ist klar, dass es aber auch Grenzen der finanziellen Machbarkeit gibt. Auch das ist in den allermeisten Familien so. Sofern Sie in Ihrer Unterhaltsvereinbarung nichts Spezifisches geregelt haben/im Trennungs- beziehungsweise Scheidungsurteil nichts Spezifisches für diesen Fall verfügt wurde, ist es so, dass die Eltern einen Sprachaufenthalt bezüglich Kosten/Nutzen miteinander diskutieren müssen. Dabei wird vorausgesetzt, dass sie sich einig werden. Sollte ein Elternteil selbstständig entscheiden, muss er die Massnahme auch selbstständig finanzieren.
Wir empfehlen Ihnen, bevor Sie mit der Mutter an einen Tisch sitzen, das Gespräch mit Ihrem Sohn zu suchen, um zu verstehen, was für ihn am Aufenthalt wichtig wäre. Wenn Sie sich wünschen, dass Dritte das Gespräch zwischen Ihnen als Eltern moderieren, können Sie sich gerne an das kjz am Wohnort Ihres Sohnes wenden – sofern die Mutter auch bereit ist, zu einem Gespräch zu kommen.
Wichtig ist im Sinne Ihres Sohnes, dass Sie als Eltern gegenseitig hinter dem Entscheid des anderen stehen – und dies auch so Ihrem Sohn kommunizieren. Es gibt gute Gründe, einen Sprachaufenthalt zu unterstützen. Es kann aber auch gute Gründe geben, die aus Sicht eines Elternteils dagegensprechen. Dann ist es für Ihren Sohn wie überall im Leben; er muss akzeptieren, was möglich ist und was nicht. Um dies auszuhalten, braucht er die Hilfe von Ihnen beiden als Eltern.
Ingrid Caveng (Sozialarbeiterin) und das kjz-Team
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Haben Sie eine Frage zur Erziehung, zum Zusammenleben in der aktuellen Situation oder ganz allgemein zum Familienleben? Das kjz-Team beantwortet regelmässig Fragen in der «kjz-Sprechstunde».