kjz-Sprechstunde

«Muss ich als getrennt lebender Vater den Sprachaufenthalt meines Sohnes mitfinanzieren?»

Mütter und Väter wissen am besten, was gut ist für ihr Kind. Doch ab und zu sind sie auch bei gröss­ter Eltern­liebe froh um ein biss­chen Unter­stüt­zung. Bei allen Fragen rund um Familie und Erzie­hung weiss das Exper­ten-Team unserer kjz-Sprech­stunde Rat. Kompe­tent, anonym und unkom­pli­ziert. Was immer Sie bewegt – wir sind für Sie da!


Liebes kjz

Mein Sohn lebt bei meiner Ex-Frau. Wir haben uns auf 480.- Unter­halt und 320.- Ausbil­dungs­geld geei­nigt, und wenn Arzt- oder Ausbil­dungs­kos­ten (wie Schul­ma­te­rial oder Lager) 1000.- über­stei­gen, diese zu halbie­ren. Jetzt möchte mein Sohn einen 2-wöchi­gen Sprach­auf­ent­halt machen und meine Ex-Frau möchte, dass ich die Hälfte der Kosten über­nehme. Der Sprach­auf­ent­halt ist aber nicht von der Schule oder dem Lehr­be­trieb verlangt und frei­wil­lig. Muss ich dann trotz­dem die Hälfte bezah­len?
Vater

Lieber Vater
Es ist toll, dass Sie sich auch als getrennt leben­der Vater Gedan­ken um die Ausbil­dung Ihres Sohnes machen. Und es ist verständ­lich, dass Sie die Kosten/den Nutzen des Sprach­auf­ent­hal­tes abwägen wollen.

Im Rahmen der Ausbil­dung eines Kindes braucht es viele Entschei­dun­gen und es entste­hen beträcht­li­che Kosten, bevor das Kind beruf­lich auf eigenen Beinen stehen kann. Damit kämpfen viele Eltern. Was ausser­or­dent­li­che Kosten sind (also Kosten ausser­halb ihrer indi­vi­du­el­len schrift­li­chen Rege­lung), müssen Eltern gemein­sam regeln – unab­hän­gig davon, ob sie davor verhei­ra­tet waren und ein Gerichts­ur­teil vorliegt oder ob sie die Kosten im Rahmen eines Unter­halts­ver­trags verein­bart haben.

Tatsa­che ist, dass Inves­ti­tio­nen in Bildung einem Kind sicher in der einen oder anderen Weise zu Gute kommen. Es ist klar, dass es aber auch Grenzen der finan­zi­el­len Mach­bar­keit gibt. Auch das ist in den aller­meis­ten Fami­lien so. Sofern Sie in Ihrer Unter­halts­ver­ein­ba­rung nichts Spezi­fi­sches gere­gelt haben/im Tren­nungs- bezie­hungs­weise Schei­dungs­ur­teil nichts Spezi­fi­sches für diesen Fall verfügt wurde, ist es so, dass die Eltern einen Sprach­auf­ent­halt bezüg­lich Kosten/Nutzen mitein­an­der disku­tie­ren müssen. Dabei wird voraus­ge­setzt, dass sie sich einig werden. Sollte ein Eltern­teil selbst­stän­dig entschei­den, muss er die Mass­nahme auch selbst­stän­dig finan­zie­ren. 

Wir empfeh­len Ihnen, bevor Sie mit der Mutter an einen Tisch sitzen, das Gespräch mit Ihrem Sohn zu suchen, um zu verste­hen, was für ihn am Aufent­halt wichtig wäre. Wenn Sie sich wünschen, dass Dritte das Gespräch zwischen Ihnen als Eltern mode­rie­ren, können Sie sich gerne an das kjz am Wohnort Ihres Sohnes wenden – sofern die Mutter auch bereit ist, zu einem Gespräch zu kommen.

Wichtig ist im Sinne Ihres Sohnes, dass Sie als Eltern gegen­sei­tig hinter dem Entscheid des anderen stehen – und dies auch so Ihrem Sohn kommu­ni­zie­ren. Es gibt gute Gründe, einen Sprach­auf­ent­halt zu unter­stüt­zen. Es kann aber auch gute Gründe geben, die aus Sicht eines Eltern­teils dage­gen­spre­chen. Dann ist es für Ihren Sohn wie überall im Leben; er muss akzep­tie­ren, was möglich ist und was nicht. Um dies auszu­hal­ten, braucht er die Hilfe von Ihnen beiden als Eltern.

Ingrid Caveng (Sozi­al­ar­bei­te­rin) und das kjz-Team

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zur Erzie­hung, zum Zusam­men­le­ben in der aktu­el­len Situa­tion oder ganz allge­mein zum Fami­li­en­le­ben? Das kjz-Team beant­wor­tet regel­mäs­sig Fragen in der «kjz-Sprech­stunde».