Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotWelche administrativen Schritte Sie vor oder kurz nach der Geburt tun sollten
Für Paare, die nicht verheiratet sind, ist der Weg zum Elternwerden in einigen Bereichen anders geregelt als für Ehepaare. Diese dreiteilige Serie zeigt, welche rechtlichen, finanziellen und administrativen Aspekte für unverheiratete werdende Eltern wichtig sind – von der Vaterschaftsanerkennung über Erziehungsgutschriften bis zur Krankenversicherung des Kindes.
Rund um die Geburt stellen sich für Eltern viele Fragen, die sie von Vorteil frühzeitig regeln sollten – von Urlaubsansprüchen über Versicherungen bis hin zu den ersten amtlichen Dokumenten für das Kind. Wer sich rechtzeitig mit diesen Punkten befasst, kann Fristen einhalten und unnötigen Aufwand nach der Geburt vermeiden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten administrativen Punkte. Sie betreffen verheiratete und unverheiratete (werdende) Eltern im Kanton Zürich gleichermassen.*
Eltern werden ohne Trauschein
Alle Beiträge in der Übersicht:
- Teil 1: rechtliche Aspekte
- Teil 2: finanzielle Aspekte
- Teil 3: administrative Aspekte
Mit dieser Checkliste geht nichts Wichtiges vergessen.
Mutterschaftsurlaub und Urlaub des anderen Elternteils organisieren
Frühzeitige Gedanken und Abklärungen rund um die Arbeit sind hilfreich. Etwa, wie lange Sie Urlaub beziehen möchten, wie die Möglichkeiten mit unbezahltem Urlaub aussehen und wie der Wiedereinstieg gestaltet werden soll (Arbeitspensum, Gleitzeiten / Flexibilität, Möglichkeiten zum Abpumpen usw.).
Gut zu wissen
- Der gesetzlich vorgegebene Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen bzw. 98 Tage ab dem Tag der Geburt. Der gesetzlich vorgegebene Urlaub des anderen Elternteils (früher: Vaterschaftsurlaub) dauert bei einem Hundertprozentpensum 2 Wochen bzw. 14 Tage. Er kann innerhalb der ersten 6 Monate ab dem Tag der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden. Üblich ist für den anderen Elternteil zudem ein freier Tag nach der Geburt.
- Für Mütter und den anderen Elternteil gilt: Je nach Arbeitgeber sind grosszügigere Regelungen möglich.
- Die Entschädigung des Urlaubs läuft über den Arbeitgeber. Als Selbstständigerwerbende beantragen Sie diese bei der zuständigen Ausgleichskasse.
Dokumente für Geburt bereit machen
Rund um die Geburt braucht es einige Dokumente. Unter anderem muss die Geburt dem Zivilstandsamt gemeldet werden, damit Ihr Kind ins Zivilstandsregister eingetragen wird. In der Regel übernehmen Spital oder Geburtshaus diese Geburtsmeldung für Sie. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern braucht es dazu meist folgende Dokumente: Ausweise (manchmal Kopien), > Vaterschaftsanerkennung (wenn vorhanden), Kopie der Erklärung der > gemeinsamen elterlichen Sorge (wenn das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll). Genauere Informationen zu allen benötigten Dokumenten geben Ihnen Ihr Spital oder Geburtshaus.
Gut zu wissen
- Nach der Geburtsmeldung beim Zivilstandsamt können Sie eine Geburtsurkunde bestellen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für > Pass oder ID Ihres Kindes, die > Krankenkasse oder für den Antrag um > Kinderzulagen. Zuständig ist das Zivilstandsamt des Geburtsorts. Teilweise bestehen Fristen.
- Wenn Sie die Geburtsurkunde schnell brauchen (etwa für einen Pass oder eine ID), muss der > Name Ihres Kindes bei der Geburtsmeldung ans Zivilstandsamt eingetragen sein.
Krankenversicherung für Ihr Kind abschliessen
Die Grundversicherung bei einer Krankenkasse ist auch für Kinder obligatorisch. Sie können sie bereits vor der Geburt abschliessen, spätestens bis drei Monate nach der Geburt.
Gut zu wissen
- Wenn Sie bereits vor der Geburt alle Anträge ausgefüllt haben, müssen Sie der Versicherung später nur noch das Geburtsdatum mitteilen. Damit ist Ihr Kind ab seiner Geburt krankenversichert.
- Eine grundlegende Unfallversicherung ist bei der Grundversicherung mit dabei. Zusatzversicherungen können etwa für Brillen oder Zahnkorrekturen sinnvoll sein. Melden Sie Ihr Kind vor der Geburt an, wird es ohne Gesundheitsprüfung in die Zusatzversicherung aufgenommen.
Hausratversicherung klären
Haben Sie für Ihr Zuhause eine Hausratversicherung abgeschlossen (gegen Feuer, Diebstahl, Wasser, Sturm, Einbruch usw.), können Sie sich beim Familienzuwachs eine Neuberechnung und allfällige Anpassung überlegen.
Haftpflichtversicherung kontaktieren
Kinder im selben Haushalt sind oft über die Haftpflichtversicherung von Ihnen als Eltern mitversichert. Meist genügt es, die Geburt zu melden. Genauere Informationen geben Ihnen die Versicherungen.
Kinderzulagen beantragen
Die Kinderzulagen sollen Kosten, die durch den Unterhalt eines Kindes entstehen, teilweise ausgleichen. Bis zum zwölften Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie monatlich 215 Franken an Zulagen, danach 268 Franken (Kanton Zürich, Stand Februar 2026). Die Kinderzulagen beantragen Sie nach der Geburt beim Arbeitgeber. Als Selbstständigerwerbende wenden Sie sich an die zuständige Familienausgleichskasse.
Gut zu wissen
Ohne > gemeinsame elterliche Sorge stehen die Kinderzulagen automatisch der Mutter zu. Teilen Sie sich die elterliche Sorge, finden Sie bei der Ausgleichskasse genauere Informationen zur Aufteilung.
Belege für Kinderbetreuung für die Steuererklärung sammeln
Sammeln Sie die Belege für Betreuungskosten (auch: Kinderdrittbetreuungs- oder Fremdbetreuungskosten). Sie können die Kosten bei den Steuern abziehen, je nach Betreuungssituation unterschiedliche Beträge pro Kind. Teilen Sie sich die elterliche Sorge, können beide 50 Prozent der möglichen Abzüge geltend machen. Sie können auch eine andere Aufteilung beantragen (mit Begründung und Nachweis), sofern Sie sich einig sind. Informieren Sie sich ausserdem, ob Sie subventionsberechtigt sind.
Pass / Identitätskarte (ID) organisieren
Falls Sie bald nach der Geburt ins Ausland reisen wollen, braucht Ihr Kind einen Pass oder eine ID. Steht keine baldige Reise an, können Sie mit dem Pass auch noch warten.
Gut zu wissen
- Ausweisanträge sind nur möglich, wenn Sie sorgeberechtigt sind.
- Teilen Sie sich die > elterliche Sorge, braucht es die Zustimmung beider Elternteile (siehe nachfolgende Infobox). Wenn nicht beide Elternteile auf dem Passbüro anwesend sein können, brauchen Sie eine Vollmacht des abwesenden Elternteils, siehe Zustimmungsformular des Passbüros im Kanton Zürich. Auch eine selbstgeschriebene Zustimmungserklärung sollte akzeptiert werden (mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse Kind und Eltern, Unterschrift und Ausweiskopie des abwesenden Elternteils).
- Mitnehmen auf das Passbüro in der Regel: Geburtsurkunde, Pass oder ID, allenfalls Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Vom nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Vollmacht und Ausweiskopie
Allein reisen mit dem Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Sie reisen mit Ihrem Kind später vielleicht einmal allein ins Ausland? Wenn Sie sich die elterliche Sorge teilen, empfiehlt es sich, dass Sie beide Elternteile im Pass Ihres Kindes eintragen lassen. Auf dem Passbüro brauchen Sie dazu die > Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Originaldokument).
Viele Länder verlangen bei der Einreise zudem eine Reisevollmacht des nicht mitreisenden Elternteils. Informieren Sie sich über die genauen Einreisebestimmungen bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten. Eine Vorlage zur Reisevollmacht (Einverständniserklärung) finden Sie nachfolgend zum Download. Weitere Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.
* Die Zusammenstellung in diesem Beitrag deckt nicht alle Familienkonstellationen ab. Auch können wir die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen nicht garantieren. Für genaue Auskünfte informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen.
Der Beitrag ist entstanden mit fachlicher Unterstützung von Stefos Panagiotis, Leiter Fachstelle Regionale Rechtsdienste des Amts für Jugend Berufsberatung, und Mario Bühler, Abteilung Zivilstandswesen, Kanton Zürich.