Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder und zum Familienalltag? Die Fachleute unserer Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Sie gern.
Zum kjz-BeratungsangebotWelche finanziellen Angelegenheiten Sie vor der Geburt erledigen sollten
Für Paare, die nicht verheiratet sind, ist der Weg zum Elternwerden in einigen Bereichen anders geregelt als für Ehepaare. Diese dreiteilige Serie zeigt, welche rechtlichen, finanziellen und administrativen Aspekte für unverheiratete werdende Eltern wichtig sind – von der Vaterschaftsanerkennung über Erziehungsgutschriften bis zur Krankenversicherung des Kindes.
Wenn ein Kind unterwegs ist, verändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch die finanzielle Planung grundlegend. Klarheit bei diesem Thema ist besonders wichtig, weil sich die Ausgangslage für unverheiratete Eltern von jener verheirateter Eltern in mehreren Punkten unterscheidet. Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten finanziellen Aspekte auf, die werdende Eltern ohne Trauschein im Kanton Zürich kennen sollten.*
Eltern werden ohne Trauschein
Alle Beiträge in der Übersicht:
- Teil 1: rechtliche Aspekte
- Teil 2: finanzielle Aspekte
- Teil 3: administrative Aspekte
Mit dieser Checkliste geht nichts Wichtiges vergessen.
Erziehungsgutschriften aufteilen
Die Erziehungsgutschriften sind keine direkten Geldzahlungen. Es sind fiktive Beträge, die Ihnen später bei der Berechnung Ihrer AHV-Rente angerechnet werden. Damit werden Einkommenseinbussen berücksichtigt, zu denen die Betreuung von Kindern führen können. Bei Ehepaaren bekommen beide Elternteile je die Hälfte der Gutschriften. Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die Aufteilung auf der Rückseite des Formulars für die > gemeinsame elterliche Sorge festlegen.
Gut zu wissen
- Bei der Aufteilung haben Sie zwei Möglichkeiten: Ein Elternteil erhält den ganzen Betrag oder beide je die Hälfte (siehe nachfolgende Infobox). Wenn sich Ihre Betreuungssituation ändert, können Sie später jederzeit eine neue Vereinbarung abschliessen.
- Wenn Sie die Aufteilung nicht innerhalb von drei Monaten nach Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge regeln, fallen die Gutschriften automatisch der Mutter zu. Dann kann sich die KESB bei Ihnen melden, um abzuklären, ob dies im Sinne von beiden Elternteilen ist.
So funktionieren Erziehungsgutschriften
Wenn Sie Erziehungsgutschriften beziehen, wird Ihnen bei der Pensionierung für jedes zurückliegende Jahr, in dem Sie ein oder mehrere Kinder unter 16 Jahren betreut haben, ein bestimmter Betrag als Einkommen zur Berechnung Ihrer AHV-Rente dazugerechnet. Da die Berechnung vom Jahreseinkommen abhängt, können die Erziehungsgutschriften somit zu einer höheren Rente führen.
Konkret heisst das: Beziehen Sie die vollen Erziehungsgutschriften, wird Ihnen rückwirkend drei Mal der Betrag der jährlichen Minimalrente zu Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen dazugerechnet (Minimalrente, die zum Zeitpunkt der Berechnung aktuell ist).
Allerdings: Ausbezahlt wird nie mehr als die Maximalrente. Diese erhalten Sie bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 90 000 Franken oder mehr (Stand 2025). Bei einem solchen Einkommen oder höher bringen Ihnen Erziehungsgutschriften folglich keine finanziellen Vorteile mehr. Umgekehrt gilt: Je weniger Sie verdienen, desto mehr Gewicht erhalten die Erziehungsgutschriften.
Finanzielle Absicherung für den Fall einer Trennung klären
Sollte es unverhofft zu einer Trennung kommen, haben Sie im Gegensatz zu Ehepaaren gegenseitig keine finanziellen Rechte und Pflichten. So haben Sie zum Beispiel weder Anspruch auf Unterhaltszahlungen als Paar noch auf eine Errungenschaftsbeteiligung oder Ihre jeweiligen AHV-Beiträge, die Sie während des Zusammenlebens einbezahlt haben. Mit einem > Konkubinatsvertrag können Sie diesen Rechtsunterschied ausgleichen.
Gegenüber Ihrem Kind hingegen haben Sie beide als Eltern finanzielle Verpflichtungen (durch Geburt und Vaterschaftsanerkennung). Wenn Sie gemeinsam festlegen möchten, wer wie viel zahlt (allgemein oder im Falle einer Trennung), können Sie dazu einen Unterhaltsvertrag aufsetzen. Allerdings: Dieser entfaltet gegenüber Ihrem Kind erst Wirkung mit der Genehmigung der KESB (siehe > Unterhaltsvertrag).
Gut zu wissen
- Unterhalts- und/oder Konkubinatsverträge sind freiwillig.
- Einen Unterhaltsvertrag können Sie jederzeit gemeinsam aufsetzen, auch wenn Sie als Paar zusammenleben möchten.
Finanzielle Absicherung bei Todesfall klären
Im unverhofften Fall, dass ein Elternteil stirbt, bekommen Kinder unter 18 Jahren eine Waisenrente (wenn noch in Ausbildung: bis zum 25. Geburtstag). Ihr Kind bekommt die Waisenrente, auch wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind (von beiden Elternteilen: sofern die > Vaterschaft anerkannt ist). Um Ihre Familie besser abzusichern, lohnt es sich abzuklären, wem Ihr Erspartes bei der Vorsorge (Pensionskasse, freiwillige Vorsorge) im Todesfall zusteht.
Gut zu wissen
- Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente (Hinterlassenenrente) der AHV gibt es bislang nur für Ehepaare. Eine Gesetzesreform ist allerdings in Planung. Allenfalls können Sie auch eine Lebensversicherung erwägen.
- Bei der Pensionskasse sind die Regelungen von Kasse zu Kasse verschieden. Klären Sie bei Ihrer Kasse ab, ob Sie einander als Begünstigte eintragen lassen können.
- Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) gibt es eine Begünstigtenordnung, die Sie mitgestalten können.
Erbschaft klären
Ein Kind von nicht miteinander verheirateten Eltern ist ab Geburt von seiner Mutter erbberechtigt. Väter müssen dazu erst die > Vaterschaft anerkennen. Auf das Erbe muss Ihr Kind keine Erbschaftssteuer bezahlen.
Als nicht miteinander verheiratete Eltern sind Sie gegenseitig nicht automatisch erbberechtigt. Im Gegensatz zu Ehepaaren müssen Sie einander erst mit einem Testament und / oder Erbvertrag für erbberechtigt erklären. Es kann sich lohnen, Ihre Erbschaft als Paar zu klären, um bei einem Todesfall weiterhin den Lebensunterhalt für Ihr Kind bestreiten zu können. Als Beispiel: Wohneigentum müssen Sie unter Umständen verkaufen, um die gesetzlichen Pflichterben oder -erbinnen des verstorbenen Elternteils auszubezahlen.
Gut zu wissen
- Beim Erbe gibt es gesetzlich geschützte Pflichtteile, unter anderem für leibliche Kinder.
- Im Kanton Zürich ist die Erbschaftssteuer für Lebenspartner und -partnerinnen hoch.
- Für die Aufbewahrung eines Testaments oder Erbvertrags gibt es im Kanton Zürich die staatlichen Notariate.
* Die Zusammenstellung in diesem Beitrag deckt nicht alle Familienkonstellationen ab. Auch können wir die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen nicht garantieren. Für genaue Auskünfte informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen.
Der Beitrag ist entstanden mit fachlicher Unterstützung von Stefos Panagiotis, Leiter Fachstelle Regionale Rechtsdienste des Amts für Jugend Berufsberatung, und Mario Bühler, Abteilung Zivilstandswesen, Kanton Zürich.