Als nicht miteinander verheiratete Eltern können Sie sich bei den Regionalen Rechtsdiensten beraten lassen. Zu den Themen Vaterschaft, Unterhalt des Kindes und elterliche Sorge. Online, telefonisch oder vor Ort.
Zum Angebot«Beide Elternteile sollen sich gesehen und gehört fühlen. Dafür sind wir da»
Als nicht miteinander verheiratete Eltern können Sie sich nach einer Trennung auf kein verbindliches Scheidungsurteil berufen. Damit Sie als Eltern für Ihr Kind gute Lösungen finden rund um Unterhalt und elterliche Sorge, gibt es im Kanton Zürich das Beratungsangebot der Regionalen Rechtsdienste.
Bei einer Trennung gibt es einiges zu regeln: Wer verbringt wann Zeit mit dem Kind? Wer ist wofür verantwortlich? Bei geschiedenen Eltern regelt dies ein Gerichtsurteil verbindlich. Wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind und sich trennen, fehlt diese Rechtssicherheit. Besonders bei einer Trennung mit Streit kann das für Ihr Kind zum Nachteil werden.
Als Eltern können Sie mit zusätzlichen Schritten Rechtssicherheit schaffen:
- Wenn Sie nicht bereits bei der Geburt beim Zivilstandsamt die Vaterschaftsanerkennung sowie die sogenannte Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge eingereicht haben, können Sie dies nachholen. Nur mit diesen beiden Dokumenten haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten und sind Sie auch nach der Trennung gemeinsam für wichtige Entscheidungen verantwortlich.
- Damit Ihr Kind auch finanziell rechtlich abgesichert ist, gibt es den Unterhaltsvertrag, für weitere Abmachungen die sogenannte Elternvereinbarung (hier finden Sie Vorlagen).
Für Ihre neue Situation müssen Sie nicht alle Lösungen alleine finden:
Fachpersonen der Paarberatung und Mediation helfen Ihnen zum Beispiel. Auch können Sie auf die Unterstützung der Regionalen Rechtsdienste in Ihrer Region zählen. Bis zu einer gewissen Anzahl Stunden sind die Beratungen kostenlos.
Im Gespräch gibt Beraterin Lindjana Bajrami Einblick in das Unterstützungsangebot der Regionalen Rechtsdienste:
Lindjana Bajrami, bei Trennungen kommen viele Fragen auf. Wie können Sie nicht miteinander verheiratete Eltern beim Regionalen Rechtsdienst unterstützen?
In unseren Beratungen klären Eltern die Frage: Welche Vereinbarungen sind die besten für unser Kind? Niemand kennt ein Kind so gut wie seine Eltern. Daher wissen sie auch die besten Antworten darauf. Wir bieten ihnen einen neutralen Raum, in dem sie diese Antworten gemeinsam finden und sich auf tragfähige Lösungen einigen können. Jene Lösungen, die Eltern miteinander entwickeln und für beide stimmen, lassen sich meist am besten umsetzen. Damit sind sie immer die besten für das Kind.
Mit welchen Themen kommen Eltern zu Ihnen?
Viele Eltern sagen: Wir haben die Trennung gemeinsam geschafft. Doch sobald es ums Geld geht, klappt es einfach nicht mehr. In unserem neutralen Rahmen finden sie dann meist Lösungen, etwa mit einem Unterhaltsvertrag. Einige nutzen unser Angebot auch, um weitere Abmachungen miteinander zu treffen. In einer Elternvereinbarung können sie festhalten, was ihnen für ihr Kind wichtig ist. Von einzelnen Betreuungstagen bis hin zu allgemeinen Grundsätzen, es gibt keine Vorgaben. Alle Gedanken, die sich Eltern gemeinsam machen und festhalten, können im Streitfall Orientierung geben und entlasten.
Was sind die grössten Herausforderungen?
Alle Eltern möchten gute Lösungen finden. Doch der Austausch ist aufgrund der Emotionalität des Themas oft aufwühlend, Verletzungen spielen mit. Manchmal sind Ex-Paare stark in ihrem Paarkonflikt gefangen. Dadurch fällt es ihnen schwer, sich auf die Bedürfnisse ihres Kindes zu konzentrieren. Als Eltern hingegen hätten viele gar nicht so grosse Schwierigkeiten – denn beide möchten ja nur Gutes für ihr Kind. Deshalb unterstützen wir sie dabei, im Gespräch immer auf der Elternebene zu bleiben und den Blick auf das Kind zu richten.
Wie kommen die Eltern zu Lösungen?
Uns ist wichtig, dass wir die Eltern sehr ernst nehmen. Beide Elternteile sollen sich gesehen und gehört fühlen. Dafür sind wir da. Wenn beide ihre Wünsche offen und ohne Vorurteile mitteilen können und dabei das Kind im Zentrum steht, finden sie meist erstaunlich schnell gute Lösungen.
Was wäre ein Beispiel?
Einmal kamen Eltern in eine Beratung, die sich getrennt hatten, jedoch noch zusammenwohnten. Der Vater wollte nicht ausziehen, denn das hätte für ihn bedeutet, unter der Woche auf seine Kinder verzichten zu müssen. Er arbeitete bis da stets 100 Prozent, während die Mutter den Hauptanteil der Betreuung übernahm. Wäre der Vater ausgezogen, hätte er weniger arbeiten wollen, um auch Alltagszeit mit den Kindern verbringen zu können. Die Mutter hatte grundsätzlich nichts dagegen, die Betreuung neu aufzuteilen. Sie hatte jedoch Angst, die Kinder mit der grossen Veränderung zu überfordern. Die Frage war also wieder: Was ist am besten für die Kinder? Diese wollten ihren Vater auch unter der Woche sehen. Sie hatten aber Angst, durch das Hin- und Herpendeln ihre Freunde und Hobbys zu verlieren.
Die Eltern einigten sich darauf, dass der Vater ganz in der Nähe eine Wohnung suchte und beide ihr Arbeitspensum anpassten. In einer vorübergehenden Elternvereinbarung legten sie in einem Wochenplan genau fest: Wann essen und schlafen die Kinder wo? Wer bringt sie wann zum Sport und holt sie wieder ab? Danach starteten sie eine Testphase: Kommen die Kinder mit der Lösung zurecht oder ist die Belastung zu hoch? Nach ein paar Wochen kamen sie noch einmal vorbei für einen Rückblick. Sie merkten: Der Wochenplan passte zwar, sie konnten ihn sich aber finanziell nicht leisten. Also einigten sie sich in einer neuen Vereinbarung darauf, dass der Vater wieder etwas mehr arbeitete und die Kinder zusätzlich an einem Tag von den Grosseltern betreut wurden. So stimmte es am Ende für alle.
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