Beratung für nicht verheiratete Eltern in Trennung

«Beide Elternteile sollen sich gesehen und gehört fühlen. Dafür sind wir da»

Als nicht mitein­an­der verhei­ra­tete Eltern können Sie sich nach einer Tren­nung auf kein verbind­li­ches Schei­dungs­ur­teil berufen. Damit Sie als Eltern für Ihr Kind gute Lösun­gen finden rund um Unter­halt und elter­li­che Sorge, gibt es im Kanton Zürich das Bera­tungs­an­ge­bot der Regio­na­len Rechts­dienste.

Bei einer Tren­nung gibt es einiges zu regeln: Wer verbringt wann Zeit mit dem Kind? Wer ist wofür verant­wort­lich? Bei geschie­de­nen Eltern regelt dies ein Gerichts­ur­teil verbind­lich. Wenn Sie als Eltern nicht mitein­an­der verhei­ra­tet sind und sich trennen, fehlt diese Rechts­si­cher­heit. Beson­ders bei einer Tren­nung mit Streit kann das für Ihr Kind zum Nach­teil werden.

Als Eltern können Sie mit zusätz­li­chen Schrit­ten Rechts­si­cher­heit schaf­fen:

  • Wenn Sie nicht bereits bei der Geburt beim Zivil­stands­amt die Vater­schafts­an­er­ken­nung sowie die soge­nannte Erklä­rung zur gemein­sa­men elter­li­chen Sorge einge­reicht haben, können Sie dies nach­ho­len. Nur mit diesen beiden Doku­men­ten haben Sie die glei­chen Rechte und Pflich­ten und sind Sie auch nach der Tren­nung gemein­sam für wich­tige Entschei­dun­gen verant­wort­lich.
  • Damit Ihr Kind auch finan­zi­ell recht­lich abge­si­chert ist, gibt es den Unter­halts­ver­trag, für weitere Abma­chun­gen die soge­nannte Eltern­ver­ein­ba­rung (hier finden Sie Vorla­gen).

Für Ihre neue Situa­tion müssen Sie nicht alle Lösun­gen alleine finden:

Fach­per­so­nen der Paar­be­ra­tung und Media­tion helfen Ihnen zum Beispiel. Auch können Sie auf die Unter­stüt­zung der Regio­na­len Rechts­dienste in Ihrer Region zählen. Bis zu einer gewis­sen Anzahl Stunden sind die Bera­tun­gen kosten­los.

Im Gespräch gibt Bera­te­rin Lind­jana Bajrami Einblick in das Unter­stüt­zungs­an­ge­bot der Regio­na­len Rechts­dienste:

Lind­jana Bajrami, bei Tren­nun­gen kommen viele Fragen auf. Wie können Sie nicht mitein­an­der verhei­ra­tete Eltern beim Regio­na­len Rechts­dienst unter­stüt­zen?
In unseren Bera­tun­gen klären Eltern die Frage: Welche Verein­ba­run­gen sind die besten für unser Kind? Niemand kennt ein Kind so gut wie seine Eltern. Daher wissen sie auch die besten Antwor­ten darauf. Wir bieten ihnen einen neutra­len Raum, in dem sie diese Antwor­ten gemein­sam finden und sich auf trag­fä­hige Lösun­gen einigen können. Jene Lösun­gen, die Eltern mitein­an­der entwi­ckeln und für beide stimmen, lassen sich meist am besten umset­zen. Damit sind sie immer die besten für das Kind.

Mit welchen Themen kommen Eltern zu Ihnen?
Viele Eltern sagen: Wir haben die Tren­nung gemein­sam geschafft. Doch sobald es ums Geld geht, klappt es einfach nicht mehr. In unserem neutra­len Rahmen finden sie dann meist Lösun­gen, etwa mit einem Unter­halts­ver­trag. Einige nutzen unser Angebot auch, um weitere Abma­chun­gen mitein­an­der zu treffen. In einer Eltern­ver­ein­ba­rung können sie fest­hal­ten, was ihnen für ihr Kind wichtig ist. Von einzel­nen Betreu­ungs­ta­gen bis hin zu allge­mei­nen Grund­sät­zen, es gibt keine Vorga­ben. Alle Gedan­ken, die sich Eltern gemein­sam machen und fest­hal­ten, können im Streit­fall Orien­tie­rung geben und entlas­ten.

Was sind die gröss­ten Heraus­for­de­run­gen?
Alle Eltern möchten gute Lösun­gen finden. Doch der Austausch ist aufgrund der Emotio­na­li­tät des Themas oft aufwüh­lend, Verlet­zun­gen spielen mit. Manch­mal sind Ex-Paare stark in ihrem Paar­kon­flikt gefan­gen. Dadurch fällt es ihnen schwer, sich auf die Bedürf­nisse ihres Kindes zu konzen­trie­ren. Als Eltern hinge­gen hätten viele gar nicht so grosse Schwie­rig­kei­ten – denn beide möchten ja nur Gutes für ihr Kind. Deshalb unter­stüt­zen wir sie dabei, im Gespräch immer auf der Elterne­bene zu bleiben und den Blick auf das Kind zu richten.

Wie kommen die Eltern zu Lösun­gen?
Uns ist wichtig, dass wir die Eltern sehr ernst nehmen. Beide Eltern­teile sollen sich gesehen und gehört fühlen. Dafür sind wir da. Wenn beide ihre Wünsche offen und ohne Vorur­teile mittei­len können und dabei das Kind im Zentrum steht, finden sie meist erstaun­lich schnell gute Lösun­gen.

Was wäre ein Beispiel?
Einmal kamen Eltern in eine Bera­tung, die sich getrennt hatten, jedoch noch zusam­men­wohn­ten. Der Vater wollte nicht auszie­hen, denn das hätte für ihn bedeu­tet, unter der Woche auf seine Kinder verzich­ten zu müssen. Er arbei­tete bis da stets 100 Prozent, während die Mutter den Haupt­an­teil der Betreu­ung über­nahm. Wäre der Vater ausge­zo­gen, hätte er weniger arbei­ten wollen, um auch Alltags­zeit mit den Kindern verbrin­gen zu können. Die Mutter hatte grund­sätz­lich nichts dagegen, die Betreu­ung neu aufzu­tei­len. Sie hatte jedoch Angst, die Kinder mit der grossen Verän­de­rung zu über­for­dern. Die Frage war also wieder: Was ist am besten für die Kinder? Diese wollten ihren Vater auch unter der Woche sehen. Sie hatten aber Angst, durch das Hin- und Herpen­deln ihre Freunde und Hobbys zu verlie­ren.

Die Eltern einig­ten sich darauf, dass der Vater ganz in der Nähe eine Wohnung suchte und beide ihr Arbeits­pen­sum anpass­ten. In einer vorüber­ge­hen­den Eltern­ver­ein­ba­rung legten sie in einem Wochen­plan genau fest: Wann essen und schla­fen die Kinder wo? Wer bringt sie wann zum Sport und holt sie wieder ab? Danach star­te­ten sie eine Test­phase: Kommen die Kinder mit der Lösung zurecht oder ist die Belas­tung zu hoch? Nach ein paar Wochen kamen sie noch einmal vorbei für einen Rück­blick. Sie merkten: Der Wochen­plan passte zwar, sie konnten ihn sich aber finan­zi­ell nicht leisten. Also einig­ten sie sich in einer neuen Verein­ba­rung darauf, dass der Vater wieder etwas mehr arbei­tete und die Kinder zusätz­lich an einem Tag von den Gross­el­tern betreut wurden. So stimmte es am Ende für alle.

Lind­jana Bajrami

Lindjana Bajrami ist seit 2022 als juristische Beraterin beim Regionalen Rechtdienst der Bezirke Winterthur und Andelfingen tätig. Nach einer Ausbildung zur Kauffrau in der öffentlichen Verwaltung absolvierte sie ein Bachelorstudium in Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW. Neben dem Studium arbeitete sie bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

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